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Die Kostenfrage:
Die Höhe der Kostensätze orientiert sich am jeweils gültigen Gebührenkatalog für freipraktizierende Heilpädagogen des Berufsverbandes der Heilpädagogen (BHP) e. V.
Finanzierungsgrundlagen stellen das
- Bundessozialhilfegesetz (BSHG) §39 ff.
Eingliederungshilfe, für Personen mit nicht nur vorübergehenden körperlichen, geistigen, seelisch wesentlichen Behinderungen, sowie Personen, die von Behinderung bedroht sind.
- Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG), SGB VIII, §27, §35a
Hilfe zur Erziehung.
Eingliederungshilfe für seelisch behinderte oder von einer solchen Behinderung bedrohte Kinder und Jugendliche.
Selbstzahlung ist zu den Gebührensätzen des BHP bei Nichtvorliegen einer Anspruchsberechtigung nach dem BSHG/KJHG oder bei individueller Entscheidung möglich.
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