Kanzlei Jan Frederichs, staatlich genehmigter Auswandererberater für die USA Moltkestr. 38a 53173 Bonn, Tel. zu best. Zeiten: 0190-861-145 ( 3,63 DM/min )

Strategie

Viele wollen die Green Card. Der einfachste Weg ist - sofern Sie die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen - die Lotterie, an der Sie deshalb jedes Jahr teilnehmen sollten.

Wer aber nicht zu den Gewinnern gehört, hat dagegen wenig Chancen, direkt von Deutschland aus eine Green Card zu erhalten. Die meisten finden daher während eines befristeten Aufenthalts in den USA die Voraussetzungen für den Erhalt einer Green Card, was die folgenden klassischen Beispiele zeigen sollen:

Wie bereits erwähnt, gibt es kein befristetes Visum, das formell als Einstieg für die Green Card gedacht ist. Es ist vielmehr rein faktisch vorteilhaft, während eines befristeten Aufenthalts in den USA nach Möglichkeiten für den Erhalt einer Green Card zu suchen, an statt dies vom Ausland aus zu tun. Wegen der vergleichsweise langen Aufenthaltsdauer eignen sich dafür ein Studium auf Basis des F-Visums, der Arbeitsaufenthalt auf Basis des H-1B-Visums oder des L-Visums oder eine selbständige Tätigkeit auf Basis eines der E-Visa.

Allerdings sei vorsorglich nochmals folgendes verdeutlicht: Aus Sicht der Einwanderungsbehörden passen ein befristeter Aufenthalt und eine Immigrationsabsicht nicht zusammen. Ändert man während des befristeten Aufenthalts das Visum bzw. den Aufenthaltszweck, sollte man also darauf achten, dass der INS einem nicht vorwirft, man habe dies von Anfang an vorgehabt und habe deshalb bei der Ersteinreise falsche Tatsachen vorgespiegelt. Zwischen der Einreise und dem Wechsel des Visums sollte also bereits einige Zeit verstrichen sein. Liegen dann die Voraussetzungen für den Erhalt der Green Card vor, muß man aufpassen, dass sich zwischen Beantragung und Erhalt der Green Card keine Lücke ergibt, in der einem das Aufenthaltsrecht fehlt, z.B. weil das befristete Aufenthaltsrecht vor Erhalt der Green Card ausläuft. Eine Verlängerung des befristeten Aufenthalts ist wegen des Green Card-Antrags und der damit verbundenen Einwanderungsabsicht schwierig und gelingt meist nur bei einem Visum bzw. Aufenthaltsstatus, bei dem die dual-intent-Doktrin angewandt wird.



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