Kanzlei Jan Frederichs, staatlich genehmigter Auswandererberater für die USA Moltkestr. 38a 53173 Bonn, Tel. zu best. Zeiten: 0190-861-145 ( 3,63 DM/min )

Die Green Card über Arbeit, Beruf oder Investition

In diesen Green Card-Kategorien sind die Green Cards ebenfalls pro Haushaltsjahr kontingentiert. Allerdings sind in diesen Kategorien die Kontingente nur selten ausgeschöpft und dies hat seinen Grund: Ohne größeren Aufwand und Wartezeit bekommen Sie eine Green Card nur, wenn Sie über herausragende, international anerkannte Fähigkeiten verfügen ( EB-1:priority workers, "EB" steht für "employment based" ).

Die EB-2-Kategorie richtet sich ebenfalls an Hochqualifizierte, die EB-3-Kategorie an den Rest der Weltbevölkerung ( in dieser Kategorie kommt es denn auch zu langen Wartezeiten ). Die Crux in diesen beiden Kategorien ist die sog. "Labor Certification": der zukünftige Arbeitgeber muß in einem lästigen Verfahren dem Arbeitsministerium nachweisen, daß er außer Ihnen keinen Amerikaner und keinen Ausländer mit Green Card gefunden hat, der auch nur die Mindestqualifikationen erfüllt hätte, wobei die Stellenausschreibung vorgegebenen Regeln entsprechen muß. Es gibt zwar eine Ausnahme von der Erbringung der "Labor Certification", nämlich die "Ausnahme im nationalen Interesse"; nachdem aber 1998 ein Gericht bei einem Rechtsstreit in New York dem INS in einer äußerst restriktiven Auslegung des Gesetzes gefolgt ist, dürften nur noch Ausländer die Anforderungen erfüllen, die ohnehin in die EB-1-Kategorie fallen.

Die EB-5-Kategorie richtet sich an Investoren. Der Gesetzgeber hatte sich von dieser Kategorie einiges versprochen. Tatsächlich wird diese Kategorie aber nur selten genutzt ( 90 % der vergebenen EB-5-Green Cards gingen dabei an Asiaten ). Grundsätzlich eignet sich diese Kategorie auch für Existenzgründer. Allerdings müssen alle Antragsteller über eine ordentliche Eigenkapitaldecke verfügen: absolutes Minimum ist eine Investition in Höhe von 500.000 $US. Wer sich aber nicht bereit erklärt, in eine strukturschwache Region zu investieren, muß mit einer Mindestsumme von 1 Mio. oder gar 1,5 Mio $US rechnen. Man kann entweder ein Unternehmen gründen oder ein bestehendes Unternehmen erwerben ( bzw. sich daran beteiligen ), vorausgesetzt es werden durch die Investition mindestens 10 Arbeitsplätze geschaffen oder gerettet. Als wäre dies noch nicht genug, ist die Green Card zunächst nur zwei Jahre gültig. Erst wenn der INS feststellt, daß die 10 Arbeitsplätze über zwei Jahre Bestand hatten, wird diese Beschränkung aufgehoben.



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©2002 Jan Frederichs Rechtsanwalt und staatlich genehmigter Auswandererberater für die USA Moltkestr. 38a 53173 Bonn Tel.: 0190-861-145 (3,63 DM/min ) nur zu bestimmten Zeiten