Kanzlei Jan Frederichs, staatlich genehmigter Auswandererberater für die USA Moltkestr. 38a 53173 Bonn, Tel. zu best. Zeiten: 0190-861-145 ( 3,63 DM/min )

Arbeit, Job oder Praktikum

( Hier wird nicht die selbständige Arbeit besprochen )

Die Anforderungen an die Erlangung eines Visums für die Annahme von Arbeit sind zum Schutze der amerikanischen Arbeitnehmer hoch. Dabei gilt die Faustregel: Je höher die berufliche Qualifikation, desto einfacher wird die Erlangung eines Arbeitsvisums.

Voraussetzung ist fast immer, dass man zunächst ein konkretes Arbeitsangebot von einem amerikanischen Arbeitgeber hat. Weiterhin muß der Arbeitgeber bereit sein, ein teilweise lästiges oder gar aufwendiges Verfahren mit dem amerikanischem Arbeitsministerium und dem INS durchzuführen. Erst wenn er dieses erfolgreich für Sie durchgezogen hat, können Sie das Arbeitsvisum beantragen. Der Arbeitgeber muss Sie also unbedingt haben wollen.

Wer über eine mindestens vierjährige (Fach)Hochschulausbildung oder mehrjährige akademische Berufserfahrung verfügt ( da die Bildungssysteme nicht ohne weiteres vergleichbar sind, sollte man sich genauer erkundigen, zu welcher Gruppe man gehört ), darf sich glücklich schätzen: die meisten anderen mit niedrigerer Ausbildung müssen nämlich eine besondere Hürde nehmen: Der zukünftige Arbeitgeber muß dem amerikanischen Arbeitsministerium nachweisen, dass er keinen arbeitslosen Amerikaner oder ansässigen Ausländer in der Region für die Stelle gefunden hat. Erst dann kann die Stelle für Sie freigegeben werden. Trotz des großen Aufwands ist die erlaubte Aufenthaltsdauer in der Regel bescheiden ( meist nur ein Jahr ).

Für Ausländer mit höherer Ausbildung, insbesondere mit Hochschulabschluß, braucht dieser Nachweis nicht geführt zu werden. Für sie sind die sog. H-1B-Visa gedacht. Da diese Visa inzwischen sehr beliebt, andererseits aber jährlich kontigentiert sind, können sich längere Wartezeiten ergeben. Über die Erhöung der Anzahl verfügbarer H-1B-Visa auf 200.000 pro Haushaltsjahr wird zur Zeit in Senat und Repräsentantenhaus beraten ( Stand März 2000 ). Zur Erlangung der erforderlichen Unterlagen muß Ihr zukünftiger Arbeitgeber für Sie das Verfahren vor dem Arbeitsministerium durchführen, einen Beitrag von 500 Dollar abführen und einen Antrag beim INS stellen. Ist dies erfolgreich abgeschlossen, ist die Erlangung des Visums meist nur noch eine Formsache.

Personen mit außerordentlichen Fähigkeiten auf ihrem Fachgebiet ( national oder international anerkannte Spezialisten und Wissenschaftler aber auch Sportler, Künstler oder Musiker ) können auch ein O-Visum erlangen, ohne einen Arbeitgeber vorweisen zu müssen. Sie müssen dann allerdings ihren Beruf dort ausüben. Im übrigen können solche Spitzenkräfte auch gleich eine Green Card beantragen.

Praktika gelten US-visumsrechtlich grundsätzlich als Arbeit. Ein Praktikum kann daher eigentlich nicht auf Basis eines B-Visums oder der visumsfreien Einreise stattfinden. Gelegentlich hört man, daß ein unbezahltes Praktikum auf Basis der visumsfreien Einreise bzw. auf Basis eines B-Visums möglich sei, wenn man für seine Tätigkeit kein Geld aus amerikanischen Quellen erhalte. Weder für noch gegen diese Behauptung finden sich Anhaltspunkte in den US-Regelungen, so dass ein solches Vorgehen riskant ist. Davon abgesehen akzeptieren meines Wissens die US-Konsulate dies auch nicht.

Besser ist der Weg über ein von der USIA genehmigtes "Austausch"-Programm: Mit dem vom Programm-Anbieter ausgestellten IAP-66-Formular kann man das J-Visum erhalten.

Es gibt auch noch das H-3-Visum, daß für Trainee-Programme gedacht ist. Mit einem H-3-Visum darf auch Geld verdient werden. Wie bei allen H-Visa ist die Mithilfe des Trainings-Anbieters erforderlich: Er muß dem INS nachweisen, daß Ihre praktische Tätigkeit weitgehend als Ausbildung und nicht als reguläre Arbeit zu qualifizieren ist und daß es diese spezifische Ausbildung im Heimatland des Trainees nicht gibt ( wobei es hierbei durchaus Argumentationsspielraum gibt ). Obwohl diese Visumskategorie eigentlich recht interessant ist, macht es der INS dem Ausbildungsanbieter alles andere als leicht. Sein Ausbildungsprogramm für Ausländer muss hieb- und stichfest sein und mehrere Klippen umschiffen. Am ehesten eignet sich das H-3-Visum für Firmen, die jemanden ausbilden wollen, der anschliessend für sie im Ausland arbeiten soll.



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