Kanzlei Jan Frederichs, staatlich genehmigter Auswandererberater für die USA Moltkestr. 38a 53173 Bonn, Tel. zu best. Zeiten: 0190-861-145 ( 3,63 DM/min )

Schuljahr und au-pair

Auch hier gibt es viele Anbieter von Austauschprogrammen, die die erforderliche Genehmigung der USIA haben. Wie bereits erwähnt, haben solche Austauschprogramme trotz des Namens wenig mit einem direkten Austausch zu tun. Teilnehmer nutzen das Programm meistens, ohne mit dem amerikanischen Pendant etwas zu tun zu haben.

Für einen au-pair-Aufenthalt ist die Teilnahme an solchen Programmen dringend angeraten. Die USA möchte eigentlich au-pair-Aufenthalte auch nur mit einem J-Visum ( d.h. auf Grundlage eines Austauschprogramms ) sehen. Da die au-pair-Tätigkeit auch anders genannt werden kann ( Haushaltshilfe, Kinderbetreuung usw. ) wäre theoretisch auch ein Arbeitnehmervisum denkbar. Dessen Erlangung wäre aber derart schwierig, dass die Teilnahme über ein "Austausch"-Programm eigentlich immer die bessere Alternative ist.
Anbieter solcher Programme inserieren häufig in überregionalen Tageszeitungen. Vergleichen lohnt sich. Die Dauer des Aufenthalts richtet sich nach den Regelungen des Programms, darf ein Jahr aber nicht überschreiten. Die Anbieter von au-air-Aufenthalten sind von Rechts wegen mit ihren Programmen an enge Grenzen gehalten, so dass sich ihre Programme sehr ähneln. Meines Wissens gibt es überhaupt nur fünf genehmigte Anbieter; in Deutschland treten häufig nur Vermittlungsagenturen auf. Die Programme unterscheiden sich daher vor allem in der Anzahl und "Güte" der Gastfamilien bzw. hinsichtlich der Kriterien, nach denen diese ausgesucht werden und natürlich hinsichtlich des Preises. Alle sonstigen Merkmale, die die Vermittlungsunternehmen bzw. die Anbieter anpreisen, sind meist solche, zu denen sie sowieso alle von Rechts wegen verpflichtet sind.

Für ein Schuljahr in den USA sollten "Austausch"- Programme in Erwägung gezogen werden, wenn die Eltern keine Verwandten oder Bekannten als Anlaufstelle in den USA haben oder sich die Anmeldung an einer Schule nicht zutrauen. Wer den Weg über ein Austauschprogramm wählt, braucht sich um die Visumserlangung nicht besonders zu kümmern: Der Programmanbieter sollte sich darum kümmern oder dabei helfen, muß aber mindestens das für das J-Visum erforderliche IAP-66-Formular ausstellen. Programmanbieter inserieren meist in überregionalen Tageszeitungen. Die meisten Programme stellen auch Gastfamilien. Mit Kosten von 12.000 $US und mehr muß gerechnet werden.

Die Eltern, die den Schulaufenthalt selbst organisieren wollen, müssen mit der Schule Kontakt aufnehmen, um von dort das für das F-Visum erforderliche, von der Schule ausgefüllte I-20-Formular zu erhalten. Visumsrechtlich macht es dabei einen Unterschied, ob es sich um eine private oder um eine öffentliche Schule handelt. Wichtige Einschränkungen gibt es nämlich für den Besuch einer öffentlichen Schule: für den Besuch der öffentlichen Schule mit einem F-Visum müssen ausnahmsweise Schulgebühren gezahlt werden. Außerdem darf in diesem Fall der Aufenthalt keinesfalls länger als ein Jahr dauern.



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