Kanzlei Jan Frederichs, staatlich genehmigter Auswandererberater für die USA Moltkestr. 38a 53173 Bonn, Tel. zu best. Zeiten: 0190-861-145 ( 3,63 DM/min )

Studium und Ausbildung

Für die akademische, als auch für die nicht-akademische Ausbildung gibt es eine ganze Reihe von "Austausch"-Programmen, die von der zuständigen amerikanischen Behörde, der United States Information Agency ( USIA ) genehmigt worden sind. Solche Programme ermöglichen es den Teilnehmern, in den USA an Ausbildungsveranstaltungen teilzunehmen, sei es Studium, bestimmte Praktika, Sprachkurse, Flugkurse, Schulaufenthalte usw. Anders als der Name vermuten läßt, hat der Teilnehmer meistens nicht persönlich mit einem Austauschpartner zu tun. Teilnehmer an solchen Programmen reisen meistens in die USA, ohne je mit einem amerikanischen Pendant zu tun zu haben.

Es gibt inzwischen ein ganze Reihe unterschiedlicher "Austausch"-Programme. Die Frage ist immer, ob man von ihnen erfährt. Es gibt auch große Anbieter, die mehrere verschiedene Programme anbieten. Erste Informationen kann man beim DAAD in Bonn oder bei der Carl-Duisberg-Gesellschaft in Köln erhalten. Ein großer Anbieter ist auch CIEE ( "Council" ) in Bonn. Hinter Inseraten in deutschen Zeitungen, z.B. zu Sprachreisen usw. steht häufig ein solcher Programmanbieter. Insbesondere im Wissenschaftsbereich gibt es zahlreiche kleine bzw. spezielle Programme, so dass sich Studenten und Wissenschaftler zuerst an Universitäten wenden sollten, die entweder selbst an solchen Programmen beteiligt sind oder den Kontakt vermitteln können. Auch Berufs-, Interessen- oder Fachverbände könnten von bestimmten Austauschprogrammen Kenntnis haben.

Die Teilnehmer sind meist hinsichtlich Ausbildungsstätte, Lehrplan und Dauer des Aufenthalts an die Vorgaben der Austauschprogramme gebunden. Größere Programme haben allerdings Auswahlmöglichkeiten und lassen in engen Grenzen sogar eigene Wünsche zu. Da viele Programmträger private Unternehmen sind, muß für die Teilnahme an solchen Programm z.T. kräftig gezahlt werden.

Um das zugehörige J-Visum muß man sich selbst kaum Sorgen machen; der Programmanbieter sollte bei der Beantragung helfen oder die Beantragung sogar übernehmen. Jedenfalls muß er Ihnen das für das J-Visum erforderliche IAP-66-Formular ausstellen.

Wer sich dagegen nicht über ein solches Programm in den USA ausbilden lassen will, kann sich auch selbst an eine Ausbildungsstätte ( Universitäten, Colleges, Sprachschulen, Flugschulen usw. ) wenden. Bevor man dort aber nach den Voraussetzungen fragt, die die Ausbildungsstätte fordert ( Sprachtest, Zulassungstest, Qualifikationsnachweise, Noten usw. ) sollte man erkunden, ob sie in der Lage und willens ist, dem Ausländer das für die Visumserlangung erforderliche Dokument auszustellen: Dies ist für das akademische Studium an einer Universität oder einem College sowie für ein Besuch an einer elementary oder secondary public/privat School das I-20-AB-Formular, das für den Erhalt des F-Visums dem Konuslat vorzulegen ist.

Für alle sonstigen Ausbildungen ( in der Regel alle nicht-akademischen Ausbildungen ) benötigt man das vom Ausbildungsanbieter ausgestellte I-20 M-Formular, um das erforderliche M-Visum zu erhalten.

Für Kurse, insbesondere Sprachkurse von nur einigen Tagen bis wenigen Wochen Dauer ist auch der Aufenthalt auf Basis der visumsfreien Einreise bzw. eines Besuchervisums möglich, d.h. die Teilnahme an solchen kurzweiligen Kursen wird als Urlaubsreise anerkannt.



Gliederung    zum Anfang dieser Seite    vorherige Seite    nächste Seite


©2002 Jan Frederichs Rechtsanwalt und staatlich genehmigter Auswandererberater für die USA Moltkestr. 38a 53173 Bonn Tel.: 0190-861-145 (3,63 DM/min ) nur zu bestimmten Zeiten