Dieses Visum brauchen nur die Einreisenden ( alternativ ),
Dringend zu empfehlen ist ein B1/B2-Visum auch dann, wenn einem früher bereits ein Visum verweigert wurde und man deshalb einen entsprechenden "refusal stamp" im Reisepass hat, generell Ärger bei der Einreise hatte oder auf andere Weise gegen immigrationsrechtliche Bestimmungen verstoßen hat, z.B. länger als erlaubt in den USA geblieben war.
Voraussetzung ist natürlich, dass es sich entweder um einen Urlaub oder eine Geschäftsreise handelt. Man darf vor Ort nicht arbeiten, d.h. nicht seine Arbeitskraft einsetzen und dafür aus amerikanischen Quellen bezahlt werden. Dagegen sind Vertragsabschlüsse, Vorträge, Konferenzteilnahme usw. während des Aufenthalts auf Grundlage eines B-Visums möglich, wie gesagt grundsätzlich unter der Voraussetzungen, dass man nicht aus amerikanischen Quellen für seine dort ausgeübte Arbeit bezahlt wird. Für Wissenschaftler, die an einer Veranstaltung teilnehmen bestehen allerdings hinsichtlich einer eventuellen Bezahlung des Aufenthalts aus amerikanischen Quellen Ausnahmen.
Es verstößt nicht gegen immigrationsrechtliche Bestimmungen, wenn man während eines Aufenthalts auf der Grundlage eines B-Visums ein Haus kauft, ein Konto eröffnet, einem Club beitritt, ein Unternehmen gründet, bei einem Unternehmen passiver Teilhaber wird bzw. Aktien erwirbt, den Führerschein macht usw. Voraussetzung ist allerdings, dass alle sonstigen rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind ( dies kann ggf. in jedem Bundesstaat anders geregelt sein, man sollte sich vor Vertragsschluß erkundigen ).
Ebenfalls als Geschäftsreise ist ein Aufenthalt zu qualifizieren, wenn er der unabhängigen wissenschaftlichen oder künstlerischen Aktivität dient, ohne dass dafür Geld aus amerikanischen Quellen erhalten wird; z.B. Malerei, Fotografieren oder die Reise zu einer Studioaufnahme und zwar unabhängig davon, ob es sich um ein Hobby oder die Ausübung seines Berufs handelt. Ferner ist auch die Teilnahme an einer Messe oder Ausstellung möglich.
Eine Firma, die z.B. ein kompliziertes Produkt in die USA verkauft hat, kann einen Mitarbeiter auf Basis eines B-Visums in die USA schicken, um den Kä:ufer einzuarbeiten, solange der Mitarbeiter weiterhin von Deutschland aus dafür bezahlt wird.
Alle diese Möglichkeiten gelten wie gesagt bei Vorliegen der Voraussetzungen auch bei der visumsfreien Einreise ( siehe vorherige Seite ).
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