Kanzlei Jan Frederichs, staatlich genehmigter Auswandererberater für die USA Moltkestr. 38a 53173 Bonn, Tel. zu best. Zeiten: 0190-861-145 ( 3,63 DM/min )

Der Unterschied zwischen befristetem und unbefristetem Visum/Aufenthalt

Der Unterschied zwischen befristetem und unbefristetem Visum ist grundsätzlich und zieht sich durch alle Regelungen. Auch von den Grenzbeamten wird dieser Unterschied sehr genau genommen: Wer eine Einwanderungsabsicht hat, bekommt kein befristetes Aufenthaltsrecht. Wer dagegen eine Green Card hat, aber nicht die Absicht, in den USA zu leben, kann die Green Card wieder verlieren.

Jedes befristetes Visum bzw. jeder befristete Aufenthalt wird grundsätzlich unter der Bedingung erteilt, dass der Inhaber zu seiner nicht aufgegebenen Heimatstätte zurückkehren wird. Zwar ist der Wechsel während eines befristeten Aufenthalts zum unbefristeten Aufenthalt möglich; ein befristetes Visum bzw. ein befristeter Aufenthalt wird aber verweigert, wenn dies schon vor bzw. bei der Ersteinreise feststeht.

Es gibt auch kein befristetes Visum, daß rechtlich für einen Aufstieg zur Green Card gedacht ist. Zwar gibt es bei einigen Visa-Kategorien Vorteile für den Aufstieg zur Green Card ( nämlich solche, bei denen die sog. dual-intent-Doktrin angewendet wird, siehe dazu "befristete Visa, Allgemeines"); diese sind aber von untergeordneter Bedeutung und machen diese Visa nicht zu besonders " Green Card-geeigneten" Visa.



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