BUNDnatur
Aquatische Lebensräume wie Tümpel, Teiche, Altwässer sowie Seen und deren Lebensgemeinschaften sind von den Veränderungen in unserer Kulturlandschaft in besonderem Maße betroffen.
Beeinträchtigungen durch Landwirtschaft, Industrie, Gewerbe, Siedlung und Verkehr, durch Überdüngung, Entwässerung oder sogar Vernichtung trugen seit vielen Jahrzehnten zu einem Verlust dieser Biotope bei. Auch die Freizeitnutzung, gefördert durch die hohe Attraktivität, die häufig von Wasserflächen ausgeht und deren Folge, die Übernutzung durch Sport, Fischerei und Erholung, entwerteten Stillgewässer in ihrer Bedeutung für den Artenschutz. In den letzten vier Jahrzehnten sind so zwischen 70 und 80 % der Stillgewässer "verschwunden" (Pretscher 1996).
Vergleicht man alte Karten mit neueren, stellt man auch in Mülheim an der Ruhr das Verschwinden zahlreicher Kleingewässer fest. Stillgewässer werden durch mechanische Beeinträchtigungen (Tritt,
Entkrautung etc.), vor allem aber durch stoffliche
Einträge von außen (Nährstoffe, Umweltgifte etc.) gestört, wobei die Empfindlichkeit einzelner Stillgewässer gegenüber äußeren
Einflüssen in der Regel von ihren standörtlichen Voraussetzungen abhängt. Je nährstoffärmere Bedingungen eine solche Lebensgemeinschaft aufweist, um so empfindlicher reagiert sie auf Nährstoffeintrag, z.B. auf Stickstoff- oder Phosphatzufuhr.
Ursache des Rückganges:
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Überdüngung | |
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Entwässerung | |
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zu hohe Freizeitnutzung |
Dementsprechend finden sich in den Roten Listen der in NRW gefährdeten Tier- und Pflanzenarten zum Großteil Arten nährstoffarmer Lebensräume wieder (LÖLF1986). Auch deshalb zählen viele Biotope der Feuchtlebensräume, z.B. Röhrichte, Schwimmblatt- und Tauchblattzonen nach § 20c des Bundesnaturschutzgesetztes und des neuen Landschaftsgesetzes NRW (dort §62) zu den besonders geschützten Biotoptypen.
Sind Stillgewässer bereits durch eine hohe Nährstoffbelastung oder durch hohen Freizeitdruck nachhaltig gestört, ist eine Renaturierung häufig nur mit hohem finanziellen Aufwand möglich. Eine Sicherung der Lebensgemeinschaften unserer Stillgewässer scheint über zwei Wege erreichbar, beide Wege wurden in Mülheim an der Ruhr mit zum Teil gutem Erfolg beschritten:
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Schutz von bestehenden naturnahen Stillgewässer, z.B. über den §62 (Landschaftsgesetz NRW) oder durch entsprechende Festsetzung in Landschaftsplänen (Verordnungen innerhalb der Schutzausweisungen als Naturschutzgebiet, Geschützter Landschaftsbestandteil oder Landschaftsschutzgebiet) mit wirksamen Ge- und Verboten | |
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Anlage neuer Stillgewässer in Bereichen, wo eine Beeinträchtigung mehr oder weniger ausgeschlossen ist. |
Seit Ende der 70er bis in die 80er Jahre galt das Motto: Kleingewässer anlegen. Zum einen wurden Förderprogramme in Anspruch genommen, zu anderen wurden durch gemeinsame Aktionen vieler Natur- und Umweltschützer viele "Biotope" angelegt, denn Biotop und Kleingewässer waren damals für Laien noch gleichbedeutend.
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