Erste Strategie:
Neue Stillgewässer anlegen

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Im Rahmen des seit 1983 rechtsgültigen Landschaftsplanes stehen zahlreiche Stillgewässer unter Landschaftsschutz, einige andere z.B. wie die Ruhr-Altarme "Kellermanns Loch" und "Kock's Loch" unter Naturschutz.

Zeitgleich begann das damalige Grünflächenamt, später häufig in Zusammenarbeit mit der Kreisgruppe des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) mit der Anlage neuer Stillgewässer.

Die Voraussetzungen dafür waren:

Der Grundwasserstand liegt oberflächennah, dadurch ist die Wasserversorgung sowohl über den Niederschlag als auch über das Grundwasser gesichert, weil im Rahmen der Anlagen auf künstliche Materialien wie Folien etc. verzichtet werden sollte.

Die Flächen werden nicht mehr genutzt (Brachen), eine zukünftige Nutzung - und Störung u.a. durch Erholungssuchende - wird gering gehalten.

Die Flächen liegen nicht im direkten Einflussbereich von Nährstoffeinträgen, z.B. an Ackerrändern oder zu dicht an Wegen.

Seit Beginn der 80er Jahre sind so in Mülheim an der Ruhr über 25 neue Stillgewässer entstanden oder regeneriert worden, über deren Entwicklung und Effizienz im Hinblick auf ihre Funktion für den Biotop- und Artenschutz hier berichtet wird. Hauptaugenmerk unserer Betrachtung bilden die Flora der Gewässer, und hier im Besonderen die Hydrophyten (Ufer- und Wasserpflanzen i.w.S.), da sich diese, wie zahlreiche bundesweite Untersuchungen belegen, als Indikatorarten (Zeigerpflanzen für die Umweltqualität) besonders gut eignen. Für den lokalen Vergleich zur Veränderung der Häufigkeit, Neu- und Wiederfunde wurden die Angaben von Düll & Kutzelnigg (1987) aus der "Flora von Duisburg und Umgebung" und Pieper (1974) "Flora des MTB 4507 Mülheim an der Ruhr" als Grundlage herangezogen.

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© BUND Mülheim an der Ruhr