BUND§29
Mülheim
an der Ruhr, den 18.02.2004Veränderung des Haubaches im Bereich des Auslaufes der ehemaligen Kläranlage Selbeck in Mülheim an der Ruhr
Ihr Zeichen 70.4-42.13
Unserer Zeichen MH 04-02.04 WA (Landesbüro der Naturschutzverbände)
Sehr geehrter Herr Landers,
die BUND Kreisgruppe Mülheim an der Ruhr stimmt unter dem Vorbehalt der nachfolgend geforderten Verbesserungen zur Planung der Maßnahme des naturnahen Ausbaus des Haubaches zu.
Innerhalb des Verfahrens sind einige Fragen offen. Zudem finden sich im Landschaftspflegerischen Begleitplan eine Reihe von Mängeln, die parallel zum Verfahren korrigiert werden müssen.
Offene Fragen zum Verfahren und weitere erforderliche Maßnahmen:
|
- Es fehlt eine Abschätzung der Auswirkungen auf die Altlastensituation im Boden – was passiert mit dem belasteten Aushubmaterial? | |
|
- Die Fläche nördlich des Einlaufbauwerkes muss aus der Nutzung (Pferdebeweidung) genommen und sich selbst überlassen werden. | |
|
- Keine Mäander vorfertigen, lediglich den in der Karte „gelb“ gekennzeichneten Bereich dem Bach zur freien Entwicklung zur Verfügung stellen. | |
|
- Einrichten eines Monitorings, insbesondere zum Makrozoobenthos nach Abschluss der Maßnahme über mehrere Jahre hinweg, um den Erfolg des Ausbaus gemäß der „Blauen Richtlinie“ zu belegen. |
Zum LBP
|
- Es gibt keine gründliche Erfassung – auch nicht die Darstellung vorhandener Unterlagen. Wäre es nicht notwendig, gemäß der Vorgabe der „Blauen Richtlinie“, die die Verbesserung des Gewässers anstrebt, wenigstens stichprobenartig Makrozoobenthos zu untersuchen? | |
|
- Wie sieht es mit RL-Arten aus, die in dem Abschnitt vorkommen, z. B. Nasturtium officinale agg., die Sippe steht schließlich auf der Vorwarnliste in NRW. | |
|
- Was meint der Gutachter mit „massives Vorkommen von Schilf [….] führt zu starker Verkrautung der Böschungsbereiche“ (LBP Seite 11) – Röhrichtentwicklung als negative Vegetationsentwicklung? Hier liegt ein Bewertungsfehler vor. | |
|
- Es fehlt eine Bilanzierung des Eingriffes mittels eines der gängigen Bewertungsverfahren (Ausgleichsregelung Landschaftsgesetz NRW) – die lapidare Behauptung, die Maßnahme wäre kein nachhaltiger Eingriff ist nicht nachvollziehbar, schließlich wird mit schwerem Gerät in den Boden und vor allem in die Röhrichtbestände eingegriffen (LBP S. 22)! Dies ist selbstverständlich als nachhaltiger Eingriff zu werten. | |
|
- Die Aussage zum Ökokonto gehört hier nicht hin, zumal der Nachweis fehlt, ob der Eingriff sich selbst wieder ausgleicht (LBP S. 22). |
Für die zeitnahe Beantwortung der noch offenen Fragen wären wir Ihnen dankbar.
Ich bitte Sie, uns die verbesserten Unterlagen noch vor Abschluss des Verfahrens zukommen zu lassen.
Für Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
für den BUND KG Mülheim an der Ruhr
gez.
Dr. Peter Keil
![]()
© BUND Mülheim an der Ruhr (2004)