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23. Oktober 1996

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B-Plan-Verfahren Lehnerstraße/Quellenstraße - X 4 / Saarn

(...)

der(...) vorgelegte Zielplan zum o.g. Verfahren wird seitens des BUND abgelehnt.

Ohne konkreten Nachweis zum tatsächlichen Bedarf an zusätzlichen Wohnflächen für den Stadtteil Saarn, sollten vor dem Hintergrund der zur Zeit nicht vollständigen realisierten Bebauung im Bereich der Saarner Kuppe keine weiteren Flächen für derartige Planungen zur Verfügung gestellt werden.

Zu dem ist aus städtebaulicher Sicht nicht ohne weiteres einzusehen, daß die Sanierungsziele mit einer zusätzlichen Verdichtung des Plangebietes erreicht werden sollen. Zumal durch die zusätzliche Versiegelung und den Verlust von Freiflächen negative klimatische Auswirkungen für den Raum Saarn zu erwarten sind.

Diese klimatischen Auswirkungen sind in einem gesonderten Gutachten unter Einbeziehung der klimatischen Auswirkungen der Bebauung Saarner Kuppe darzustellen.

Eine Alternative zur vorgelegten Planung könnte zum Beispiel die Entwicklung eines "Stadtparkes" unter Einbeziehung des vorhanden Potentials (Bäume, Wiesen etc.) mit dem bereithalten von Flächenfunktionen für kulturelle Anläße (z.B. Maifest etc.) sein. Dies könnte z.B. im Rahmen eines Grünordnungsplanes für das gesamte Sanierungsgebiet "Alt Saarn" erarbeitet werden.

Bei der weiteren Verfolgung der vorgelegten Planungsziele ist bei der Bereitstellung und Planung der Kompensationsflächen und -maßnahmen sicherzustellen, daß hierfür ausreichend Fläche innerhalb des B-Plan-Gebietes zur Verfügung gestellt werden. Eine, für Mülheimer Planungen, häufig verwendete Formulierung "zusätzliche Maßnahmen sind außerhalb des Gebietes zu realisieren" wird vom BUND auf Grund des Fehlens eines schlüssigen Gesamtkonzeptes für Kompensationsmaßnahmen auf dem Mülheimer Stadtgebiet, sowie der daraus resultierenden negativen Erfahrungen bei vergleichbaren Verfahren abgelehnt.

In dem Zusammenhang möchten wir bereits jetzt darauf hinweisen, daß der vorgelegte Grünordnungsplan (Stand 9/94) Baum- und Straucharten vorschlägt, die im Bereich von Mülheim als nicht heimisch einzustufen sind und somit nicht als Kompensationsmaßnahmen anerkannt werden können.

BUND AK §29 der Kreisgruppe Mülheim an der Ruhr

Nachtrag 2001: Schauen Sie sich das "Dorf" Saarn an. Städtebau vom Feinsten

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