BUNDarchiv
Mülheim, den 08.11.1996
Stellungnahme und Anregungen der BUND KG Mülheim zum Bereich zwischen Duisburger und Weseler Straße in Speldorf und B-Plan Z 3
(...)
mit der nun veränderten verkehrsplanerischen Situation, dem Wegfall der Absichten, die weiteren Bauabschnitte der Emmericher Straße zu verwirklichen, bieten sich für den nördlichen Bereich des Stadtteils Speldorf neue städtebauliche Chancen, die sowohl eine Harmonisierung zwischen Wohnen, Gewerbe und stadtökologische Belangen fördern könnten, als auch die Verkehrssituation umweltverträglicher lösen ließen.
Zur Zeit liegen konzeptionelle Vorstellungen für diesen Bereich mit den Gutachten von Plan-Lokal und KVR sowie die Zielpläne für die B-Pläne Z 3 und Z 11 vor.
Der BUND sieht nur eine Möglichkeit alle Belange für eine ökologische und zukuftsweisende Stadtentwicklung in diesen Raum zu verwirklichen, indem der Betrachtungsraum (Planungsraum) auf den Bereich zwischen Raffelberg Park und Müga-Gelände in Broich vergrößert wird. Dieser erweiterter Betrachtungsraum stellt eine entscheidende Verländerung des Grünzuges A dar. Zu dem handelt es sich bei dem zu überplanenden Bereich um den ältesten und historisch gewachsenen Kern Speldorfs.
Nur so lassen sich lokale und regionale Strukturen erkennen und mit in die Konzeption einbinden.
Der Raum zwischen Raffelberg Park und Müga-Gelände in Broich mit der Rennbahn, dem "Espera"-Gelände, der ehemaligen Trasse der Emmericher Straße, die z.T. großflächigen Gartengrundstücke an der Hansa- und Hofackerstraße sowie die Grundstücke der Lederfabrik Hammann birgen ein außerordentlich hohes ökologisches Potential, das im Sinne einer Verbundplanung unbedingt in ihrer Gesamtheit in das städtebauliche Konzept integriert werden muß. Eine isolierte Betrachtung, wie dies z.B. beim Z 3 derzeit geschieht, kann daher nur zu negativen ökologischen Folgen mit einer, unserer Meinung nach, nicht zeitgemäßen Entwicklung führen.
Ein Konzept zur ökologischen Entwicklung dieses Bereiches könnte z.B. als IBA-Projekt oder in Zusammenarbeit mit dem KVR erarbeitet werden.
Es sollte eine gründliche Bestandsaufnahme und -bewertung der Funktionen und Potentiale
| Arten- und Biotopschutz | |
| Biotopverbund | |
| Bodenschutz/Altlasten | |
| Grundwasserschutz | |
| Klima |
sowie einer schlüssigen Analyse zum Bedarf an
| Wohnflächen | |
| Gewerbeflächen | |
| Verkehrsflächen | |
| Flächen für den Gemeinbedarf (Spielplätze, Naherholung etc.) |
enthalten und in der Konzeption fachübergreifend aktuelle ökologische, verkehrs- und stadtplanerische Erkenntnisse und Bedürfnisse verbinden.
Im Gegensatz dazu sind im Bereich des Z 3 bereits Entwicklungen zu erkennen, die ein solches Konzept durch die Schaffung von Fakten bereits vor Beginn zum scheitern verurteilen.
Als konkrete Punkte sind hier
| der Bau der Halle der Firma RETA-Leuchten und der | |
| Verkauf von Hammann Grundstücken an Aldi zu nennen. |
Dies wird z.T. durch die Planungsziele im Z 3 gestützt, die für das Gebiet ein Misch- und Wohngebiet ausweisen und die somit die rechtlichen, möglicherweise aber ungewollten, Voraussetzungen dafür schaffen, oder im nachhinein rechtfertigen. Es kann unserer Meinung nach der Sache nicht dienlich sein, daß durch das "Schaffen von Fakten" von Einzelinteressen bereits im Vorfeld eine grundsätzliche Diskussion um ein Gesamtkonzept ad absurdum geführt wird.
Vor diesem Hintergrund fordern wir die verantwortlichen Parteien im Rat der Stadt auf, diesem Gebiet unverzüglich eine Veränderungssperre aufzuerlegen um dann in "Ruhe" dieses Gesamtkonzept erarbeiten zu lassen, in dem der Bereich des Z 3 entsprechende Berücksichtigung findet. Die förmliche Einleitung des Z 3 sollte erst danach erfolgen.
Mit diesem Gesamtkonzept bekommt die Stadt Mülheim eine seltene Chance, ein großes, ortszentrumnahes Gebiet mit neuen städtebaulichen Zielen zu konzipieren.
Wir fordern Sie daher auf, denn gesamten Sachverhalt erneut zu prüfen und ihn sowohl in der Öffentlichkeit als auch in Politik und Verwaltung breit zu diskutieren.
BUND AK §29 der Kreisgruppe Mülheim an der Ruhr
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