BUNDarchiv

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Essen, 11.5.1999

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Stellungnahme des BUND zum B-Plan "Markscheiderhof – K 15"

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die BUND Kreisgruppe Mülheim lehnt das Vorhaben, nördlich der Ortschaft Selbeck den B-Plan K 15 zu realisieren, grundsätzlich ab.

Aus der Begründung zum B-Plan geht weder ein schlüssiger Nachweis für einen Bedarf an weiteren Eigenheimgrundstücken noch die Begründung zur Notwendigkeit einer dem Ortsbild dienlichen Ortsrand-Arondierung hervor. Bei einer derzeit negativen Prognose der Bevölkerungsentwicklung in Mülheim (siehe BKR in mehreren Vorträgen zum FNP Entwurf) und zahlreichen rechtsgültigen, aber noch nicht bzw. lediglich teilrealisierten B-Plänen - so z.B. Saarner Kuppe oder ehem. Hofergelände - läßt sich der akute Bedarf an weiteren Baugrundstücken, vor allem im südlichen Teil Mülheims, nicht erkennen. Hier scheint eher ein wirtschaftliches Interesse - die Grundstücke zu vermarkten - im Vordergrund zu stehen als eine zukunftsweisende Stadtentwicklung.

Der gerne verwendete Schleierbegriff "Ortsrand-Arondierung", der im Grunde nichts anderes meint als weiteres Bauen in den Außenbereich (in Kontakt mit bestehender Bebauung), trifft hier ebenso als schlüssiges Argument "pro B-Plan" nicht zu. So prägt doch gerade eine lockere Ortsrandbebauung mit Obstgärten und Gehölzen den Übergang vom Dorf in die freie Landschaft, wie die aktuelle Situation in Selbeck es zeigt.

Zudem steht eine Ausweitung der Bebauung in Richtung Norden im deutlichen Widerspruch zum Gedanken der "Fenster in die freie Landschaft" der Bereichsplanung Kölner Straße, die dieses Fenster zwischen Theodor Fliedner, Golfplatz und K 15 lediglich zu einer kleinen "Luke" verkümmern lassen würde.

Zu den Inhalten des B-Plans möchten wir uns nicht äußern.

BUND AK §29 der Kreisgruppe Mülheim an der Ruhr

Anmerkung: Baubeginn Frühjahr 2001

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