BUNDarchiv

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Essen, 28.08.1997

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Uferabflachung der Ruhr im Naturschutzgebiet "Saarner Aue"

Öffnung des Sommerdeiches in der Saarner Aue

(...) wie bereits am 25.08.1997 in der Arbeitskreissitzung angesprochen, möchte ich Sie hiermit noch einmal dringend bitten, zu prüfen, ob die o.a. Maßnahmen doch noch kurzfristig als Kompensationsmaßnahmen zu realisieren sind.

Hintergrund dieser Bitte ist ein Genehmigungsverfahren nach § 31 WHG, das derzeit für eine geplante Uferabflachung südlich des Biotops Mintarder Aue in Essen (Stadtgrenze zu MH) vom Staatlichen Umweltamt Duisburg beantragt und möglicherweise von der Bezirksregierung in Düsseldorf bereits genehmigt worden ist. Den offiziellen Schriftwechsel dazu, der uns durch unsere Funktion als Vertreter der Naturschutzverbände in der Verbandsversammlung des Ruhrverbandes (Herr v. Berg) vorliegt, lege ich Ihnen zur Kenntnisnahme bei.

Interessanterweise scheint die Bezirksregierung das Vorhaben aufgrund der "geringen Bedeutung und keiner erheblichen Auswirkungen im Sinne des UVPG" ohne vorheriger Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens genehmigt zu haben.

Dies mag "für die Sache" und um "Zeit zu sparen" für das Vorhaben in der Mintarder Aue so auch in Ordnung sein.

Völlig unverständlich bleibt für den BUND KG Mülheim jedoch, daß die gleiche Behörde, die im o.g. Fall Antragstellerin ist, ähnliche Maßnahmen für die Saarner Aue in den vergangenen Jahren vehement abgelehnt hat.

Obwohl die inhaltliche Qualität und die zeitliche Reihenfolge solcher Maßnahmen für die Umsetzung in der Saarner Aue sprechen, zumal sich hier eines der letzten bedeutungsvollen Silberweiden-Auenwald-Relikte befindet, wurden diese in der Mintarder Aue, wo erst vor einigen Jahren mit dem Ausbaggern eines Altarmes künstlich Auenbiotope geschaffen wurden, genehmigt.

Uns scheint, daß innerhalb des StUA mit zweierlei Maß gemessen wird.

In Ihrem und unserem Interesse, die Entwicklung der Saarner Aue nicht länger unnötig aufzuhalten, bitten wir Sie das Verfahren neu aufzugreifen.

Prüfen Sie doch bitte ob, mit Verweis auf die Plangenehmigung in der Mintarder Aue (Az 54.20.03-13/96, Düsseldorf), für die Uferabflachung im Bereich des Naturschutzgebietes "Saarner Aue" und die Öffnung des Sommerdeiches kurzfristig ein Antrag auf Genehmigung nach § 31 WHG bei der Bezirksregierung in Düsseldorf zu stellen ist.

Bei der fachlichen Argumentation sowie bei Abstimmungsterminen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung

Mit freundlichen Grüßen

BUND AK § 29 Kreisgruppe  Mülheim an der Ruhr

 

Anmerkung August 2001: passiert ist nichts! Das StUA blockierte.

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