BUNDarchiv

Zurück Weiter

28.08.1999

zurück zur Übersicht

Vorläufige Stellungnahme des BUND zum geplanten Golfplatz Rennbahn Raffelberg

(...)

auf der Grundlage des vorliegenden Landschaftspflegerischen Begleitplanes und dem mündlichen Vortrag in der letzten Beiratssitzung werden sich die Beiratsmitglieder des BUND in der Beiratssitzung am 2.9.99 gegen das geplante Vorhaben aussprechen und ebenso den übrigen Beiratsmitgliedern dies raten.

Der vorliegende Landschaftspflegerische Begleitplan, erarbeitet von der Deutschen Golf Consult, datiert mit Juli 1999, birgt zahlreiche inhaltliche Mängel und Fehler, die sich über die Bestandsbeschreibung und Bestandsbewertung, die Eingriffsbewertung und Kompensationsberechnung bis hin zu den vorgeschlagenen Kompensationsmaßnahmen ziehen. Wir werden im folgenden auf die wichtigsten Defizite näher eingehen.

 

Bestandsbeschreibung und Bestandsbewertung

In der Bestandsbeschreibung und -bewertung zeigt sich als gravierender Mangel, daß vom Gutachter keine eigenen floristischen, vegetationskundlichen und faunistischen Untersuchungen durchgeführt wurden.

So wird z.B. unter Pkt. 7 Obstwiesenfragmente (Komplex mit...) auf Seite 15 das Vorkommen der in Mülheim sehr seltenen Mistel (Viscum album) in den alten Obstbäumen nicht erwähnt, welches zusammen mit dem alten Bestand an Obstgehölzen unweigerlich zu einer höheren Biotopbewertung hätte führen müssen. Der Gutachter kommt auf Seite 24 zu einem mittleren Biotopwert der Wertstufe 5. In der Bewertungsanleitung von "Eingriffen in Natur und Landschaft (Landesregierung NRW 1996)" und "ARGE Eingriff - Ausgleich (1994)" werden entsprechende Biotope mit 7 oder höher bewertet. Da die beiden genannten Verfahren auf das vom Gutachter verwendete Bewertungsverfahren von Adam, Nohl & Valentin (1996) aufbauen, ist es völlig unverständlich, wie der von Gutachter ermittelte niedrige Wert zustande kommt. Sollte die Zusammenfassung des Biotopkomplexes - "Komplex mit Hecken, Intensivgrünland, Bedarfsparkplatz" - zu einer Abwertung der Obstwiese geführt haben, muß im Landschaftspflegerischen Begleitplan eine Einzelbewertung dieser Biotope erfolgen!

Unter Pkt. 12, Seite 17 werden Gras- und Hochstaudenfluren beschrieben, die, wie auf Seite 18 dargestellt, den Zwerg Holunder (Sambucus ebulus) beinhalten. Richtig vom Gutachter dargestellt ist, daß es sich hierbei um eine nitrophytische Hochstaudenflur handelt. Der Gutachter hat jedoch bei seiner Biotopbewertung übersehen, daß die namensgebende Pflanzengesellschaft mit dem Zwerg Holunder, das Heracleo-Sambucetum ebuli, zu den im Niederrheinischen Tiefland stark gefährdeten Pflanzengesellschaften (Verbücheln et al. 1995) zählt und auch in Mülheim nicht sonderlich häufig ist. So bewertet der Gutachter diese Bestände lediglich mit der Wertstufe 4 (Seite 24). Ein Blick in die Bewertungsmatrix zeigt die Fehleinschätzung, z.B. in Zeile 1 "Seltenheit der Pflanzengesellschaften" mit Wertstufe 3 ebenso Zeile 2 "Seltenheit der Pflanzen und Tiere" u.a. Auch hier ist eine Bewertung der Wertstufe 7 oder höher fachlich begründet.

In den feuchten bis wechselfechten Gras- und Hochstaudenfluren, Pkt. 13, Seite 18, führt der Gutachter interessanterweise Carex vulpina auf ohne näher auf die Sippe und ihren Status einzugehen. Carex vulpina wird jedoch in der Roten Liste von NRW als stark gefährdet (Kat. 2) geführt, ebenso im Naturraum Niederrheinisches Tiefland.

Dessen offensichtlich ungeachtet, kommt der Gutachter auf die mittlere Bewertungsstufe 5. So bewertet er in der Bewertungsmatrix auf Seite 24 in Zeile 2 die "Seltenheit der Pflanzen und Tiere" mit Wertstufe 3, und das bei dem Vorkommen einer landesweit stark gefährdeten Pflanzenart! Auch hier ist eine Bewertung der Wertstufe 7 oder höher fachlich begründet.

Auf andere fachliche Fehleinschätzungen, z.B. der Bewertung der Amphibienfauna (Seite 21) sei nur randlich verwiesen.

 

Eingriffsbewertung und Kompensationsberechnung

Durch die fehlerhafte Bestandsbewertung muß die Eingiffsbewertung und die Kompensationsberechnung vollständig neu durchgeführt werden.

Es zeigen sich weitere zweifelhafte Bewertungen im vorliegenden Gutachten. So werden z.B. unter Pkt. 6.3.2, Seite 42 unter 9N die Grüns und Abschläge gleich der Fairways und Semiroughs mit Wertstufe 2 bewertet. Dies ist aufgrund der sehr viel intensiveren Pflege nicht haltbar. Die Grüns und Abschläge können lediglich den unversiegelten Plätzen etc. (siehe unter 3N, Seite 42) gleich gestellt werden, was eine Wertstufe von 1 bedeutet. Es ist daher fachlich erforderlich diese Wiesen- oder Rasentypen getrennt zu bewerten. Damit ergibt sich eine differenziertere Darstellung in Abb. 7 (Seite 44), so daß sich entsprechend der Wert der Gesamtkompensation auf der Eingriffsfläche deutlich reduziert und folglich das Kompensationsdefizit sich deutlich vergrößert.

In Verbindung mit der o.a. fehlerhaften Bestandsbewertung ist somit von einer wesentlich größeren Kompensationsfläche, als im Gutachten dargestellt, auszugehen.

 

Weitere Anmerkungen zum Gutachten

Die Verwendung von Natrium-Niederdrucklampen (Seite 32) ist grundsätzlich zu begrüßen, es stellt sich jedoch die Frage der Kontrolle, ob beim laufenden Betrieb in den nächsten Jahren auch jene Lampen verwendet werden. Wie soll dies garantiert werden ?
Bei der notwendigen Modellierung und Konturierung darf kein Bauschutt verwendet werden, dies ist verbindlich festzusetzen (Pkt. 5.1.4.1, Seite 33)
Der auf Seite 34, Pkt. 5.1.4.2, formulierte Vergleich zwischen dem Düngereinsatz auf landwirtschaftlichen Flächen und Golfplätzen ist im vorliegenden Fall absurd, da die überplante Fläche bekanntlich nicht landwirtschaftlich genutzt wird. Gleiches gilt für einen ähnlich formulierten Absatz auf Seite 35 (oberes Drittel); beide Absätze sind aus dem Gutachten zu streichen.
Von einer Initialbepflanzung der Teiche ist grundsätzlich abzusehen, da wir aufgrund unserer bisherigen Erfahrung in Mülheim wissen, daß häufig nicht-heimische Sippen oder Sorten angepflanzt werden, die das Ziel der Kompensationsmaßnahen in Frage stellen würden. I.d.R. besiedeln sich Kleingewässer sehr rasch von selbst mit einem Artenspektrum, das angepaßt ist.
Bei den Pflanzmaßnahmen (Seite 45-48) wird keine Pflanzqualität angegeben, zu dem finden sich in der Liste auf Seite 46 eine Reihe ungeeigneter Gehölze.

Da es sich bei dem Vorhaben um eine über 21 ha große Fläche mit einem großen öffentlichen Interesse handelt, fordern wir Politik und Verwaltung auf, ein ordentliches Bebauungsplanverfahren für den Bau der Golfanlage einzuleiten. Nicht zuletzt um die vorhandenen Planungsdefizite und -mängel mit der notwendigen "Ruhe" beseitigen zu können.

BUND AK § 29 Kreisgruppe  Mülheim an der Ruhr

Überflüssig anzumerken, daß die Umsetzung der Planung eine einzige Katastrophe ist. Darüber werden wir demnächst  (mit Bildern) berichten. Die erforderliche Ersatzmaßnahme ist bis heute (August 2001 nicht realisiert, Golf wird aber schon fleißig gespielt!

 

zurück zur Übersicht

 

Zurück Weiter

 

© BUND Mülheim an der Ruhr