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Vorläufige Stellungnahme zum LBP Sammler Hexbachtals

Essen, 03.11.2001

Unser Aktenzeichen E/MH 61-7.00 LSG

Sehr geehrte Damen und Herren!

Die BUND Kreisgruppe Mülheim an der Ruhr nimmt wie folgt Stellung zum erst jetzt hier vorliegenden Landschaftspflegerischen Begleitplan (LPB) Büro Hahn (Essen) vom März 2001.

Der Landschaftspflegerische Begleitplan wird in der uns vorliegenden Fassung aufgrund methodischer und inhaltlicher Mängel als Grundlage für den Befreiungsantrag nach LG NW nicht akzeptiert.

Begründung:

Bestandserfassung Flora /Vegetation

2.2.6., S. 12. Es werden unüblicherweise keine wissenschaftlichen Namen für die aufgeführten Pflanzengesellschaften verwendet, so wird nicht ganz klar welche Syntaxa als potentiell natürlich gemeint sind.

Methodik

2.4, S. 17. Es wird nicht deutlich warum nicht die übliche pflanzensoziologische Methode von Braun-Blanquet (1964) angewendet wird. Die Vegetationsaufnahmen sind im Bereich des Hexbachtales auf Grund der relativen Artenarmut und des überschaubaren Arteninventars leicht durch zu führen; die Tabellenarbeit ist für einen Pflanzensoziologen mit wenig Zeitaufwand zu erledigen. Die Frage der Aufnahmezeitpunkte bestimmt die Methodik, Vergleichsmaterial ist umfangreich vorhanden (bei Rückfrage, die nicht erfolgte, hätten wir einiges klären können).

Die Berechung der mittleren Zeigerwerte über ein Arteninventar, das auf einer in sich inhomogenen Fläche ermittelt worden ist, ist methodisch sehr zweifelhaft und nicht akzeptabel. Die Mittelwertberechnung über das arithmetische Mittel ist ebenso methodisch zweifelhaft und zu verwerfen.

Flora

2.51., S. 19. Im Text wird Scrophularia umbrosa als einzige gefährdetet Pflanzenart erwähnt, die im Untersuchungsgebiet nachgewiesen worden ist. Bei Durchsicht der Gesamtartenliste (S. 85ff) fallen jedoch weitere gefährdete Pflanzenarten auf. z.B.

Carex pendula im Ruhrgebiet RL 3

Carex vulpina NRW u. Ruhrgebiet RL 3

Juncus acutiflorus im Ruhrgebiet RL 3

Peucedanum palustre NRW u. im Ruhrgebiet sogar RL 2 (stark gefährdet)

 

als Vorwarnliste-Arten werden im Text nicht erwähnt:

Crepis paludosa

Cynosurus cristatus

Primula elatior

Dieser nicht nachvollziehbare Mangel in der sicheren Anwendung der Roten-Liste NRW hat zwangsweise Auswirkungen auf die Biotopbewertung.

Zu dem befinden sich im Bereich des Hexbachtales weitere bemerkenswerte und gefährdetet Pflanzenarten, z.B. Equisetum telmateia, die offensichtlich übersehen wurden.

Wieso wird der Japanische Flügelknöterich (Fallopia japonica) in den Bestands- und Konfliktplänen unter "Dominante Gehölze" geführt, wobei es sich doch bei der Art um eine ausdauernde, krautige Pflanze handelt?

Vegetation

2.5.2, Fläche 4, S, 21. Ohne Belegaufnahme wird die Gesellschaft in das Syntaxon eingeordnet?

2.5.2, Fläche 14, S. 24. Wie kann der Gutachter einen Dominanzbestand von Carex acutiformis zur Urica dioica- bzw. Convolvulus sep.- Epilobium hir.-Gesellschaft stellen? Diese Vorgehensweise erscheint doch sehr zweifelhaft, zumal Carex acutiformis-Bestände als charakteristische Nasswiesengesellschaft des Bachtales wertindizierend seien sollten (hier herrscht Klärungsbedarf).

2.5.2, Fläche 15, S, 24. Ohne Belegaufnahme wird die Gesellschaft in das Syntaxon, sogar auf Subassoziations-Ebene eingeordnet?

2.5.2, Fläche 19, S, 25. Ohne Belegaufnahme wird die Gesellschaft in das Syntaxon, sogar auf Subassoziations-Ebene eingeordnet?

Auffällig ist des weiteren, dass der Gutachter in den Flächenbeschreibungen durchweg das Rubus fruticosus-Aggregat nennt, in der Gesamtartenliste jedoch sehr wohl typische Rubus-Taxa genannt werden. Ist hier von einer unterschiedlichen Bearbeitungstiefe auszugehen oder woraus begründet sich dies? Zudem ist ohne eine exakte Sippen-Kenntnis auch die Zuordnung der Brombeerbestände in die Ordnung Rubetalia plicati mehr als zweifelhaft. Die im Hexbachtal z.T. bestandsbildend auftretende Rubus armeniacus wird z.B. von Pott (1995) als eine eigenständige Gesellschaft aufgefasst, die sinnvollerweise als "anthropogene Gehölzgesellschaft" übergeordnet ranglos eingestuft wird.

Ebenso ist die fast pauschalisierte Zuordnung von brennesselreichen Beständen zur Urtica dioica-Gesellschaft – bei dem charakteristischen Artenspektrum der Feuchtwiesen- und feuchten Hochstauden-Gesellschaften – nicht nachvollziehbar.

Die grobe pflanzensoziologische Zuordnung der bearbeiteten Teilflächen, überwiegend auf Ordnungsebene, steht im groben Gegensatz zum Projektziel - hier eine eindeutige Eingriffsbeschreibung und -bilanzierung – vorzunehmen. Hier hat der Gutachter die Chance vertan, mit einer methodisch korrekten vegetationskundlichen Bearbeitung die Grundlage für eine nachvollziehbare Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung zu legen. Diese Vorgehensweise werten wir als groben methodischen Fehler.

Bestandserfassung Fauna

Es ist nicht nachvollziehbar wieso keine aktuellen Untersuchungen vorgenommen worden sind. Die veralteten Daten von Ant (1978) auszuwerten, scheint für die Fragestellung des LPB wenig sinnvoll. Insgesamt fällt auf, dass über viele wertindizierende Taxa keine Aussagen, insbesondere über die aktuelle Bestandssituation, vorgenommen werden.

Die Behauptung auf S. 26, die Naturschutzverbände hätten für die Bearbeitung des LPB keine Daten zur Verfügung gestellt, ist falsch. Das Büro Hahn hat diesbezüglich den BUND Mülheim an der Ruhr nicht um Mithilfe gebeten.

Bewertung der Biotoptypen

Gebüsche (S. 44):

Unklar ist, wie der Gutachter seine Bewertung der Brombeergebüsche begründet, zumal auch hier wieder lediglich das Aggregat Verwendung findet, obwohl ja durchaus Kenntnisse der Taxa vorliegen (vgl. Gesamtartenliste S. 85ff).

Wie kann ein Brombeergebüsch, z.B. mit dominierenden Rubus lindleianus oder R. macrophyllus in "relativ kurzer Zeit" entwickelt werden?

Feuchtgrünland (S. 46):

Bei Durchsicht der Artenliste 20, zeigt sich, dass neben einigen Arten der Flutrasengesellschaften, durchaus eine stattliche Anzahl an Arten des Feuchtgrünlandes und der feuchten Hochstaudengesellschaften vorhanden sind. Insbesondere das Vorkommen des im Ruhrgebiet sogar stark gefährdeten Sumpf-Haarstranges (Peucedanum palustre) sollte eine Bewertung ebenso wie die feuchten Hochstaudengesellschaften zulassen. Eine geringer Bewertung ist nicht begründet.

Ebenso ist die Einschätzung der Empfindlichkeit gegenüber Eingriffsmaßnahmen nicht nachvollziehbar. Wodurch begründet sich z.B. die geringe Einschätzung mit der Stufe 5 im Bereich der Flächen-Nr. 6?

Bewertung der Pflanzengesellschaften (S. 50, Tab. 11)

Dieser Punkt ist ausgesprochen problematisch, da wie bereits oben erläutert, das methodische Vorgehen des Gutachters sehr zweifelhaft ist. Es ist davon auszugehen, dass deshalb eine Vielzahl der im Hexbachtal vorkommenden Pflanzengesellschaften nicht erfasst wurde. Eine Bewertung der "Ausgewählten" ist nicht ausreichend.

Es ist uns nicht möglich die Flächenbewertung nachzuvollziehen, da die aufgeführten methodischen und Inhaltlichen Fehler sich zwangsweise in der Bewertung widerspiegeln.

Konsequenz

Aufgrund der hier kurz aufgelisteten methodischen und inhaltlichen Mängel des LBP kann keine endgültige Stellungnahme erfolgen.

Aufgrund des umfangreichen Klärungsbedarfes empfehlen wir die Entscheidung über den Befreiungsbescheid solange zurückzustellen, bis die methodischen und inhaltlichen Mängel des LPBs ausgeräumt sind. Dazu wird ein klärendes Gespräch mit dem Gutachterbüro (Planverfasser und Kartierer) angeraten.

Zu den übrigen Details des LPB, insbesondere des Maßnahmenkonzeptes im LPB, nehmen wir erst nach Vorlage einer überarbeiteten Fassung Stellung.

Für Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

für den BUND KG Mülheim an der Ruhr

gez. Dr. Peter Keil

(via E-Mail ohne Unterschrift)

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