BUNDarchiv

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Dr. Jens Baganz 

Ruhrstraße 32 

Rathaus 

45468 Mülheim an der Ruhr 

 

Mülheim an der Ruhr, den 16. Mai 2001

Stellungnahme zum Entwurf des Landschaftsplans der Stadt Mülheim an der Ruhr

Allgemeines

Die BUND Kreisgruppe Mülheim an der Ruhr hat die Aufstellung des neuen Landschaftsplans der Stadt Mülheim an der Ruhr in vielen Abstimmungsgesprächen zwischen Landwirtschaft, Sport und Stadtplanung begleitet. Dennoch sind in der jetzt vorgelegten Fassung vom Mai 2000 einige kritische Anmerkungen und Anregungen notwendig.

Grundsätzlich begrüßt der BUND Mülheim an der Ruhr die Neuaufstellung des Landschaftsplans. Wenngleich noch viele Wünsche aus der Sicht des Naturschutzes offen bleiben, so ist der Landschaftsplan geeignet, Fehlentwicklungen bei der Planung in unserer Stadt entgegenzuwirken.

Zum Landschaftsplan

Eine Karte der nach §62 Landschaftsgesetz NRW kartierten Bereiche sollte in den LP angenommen werden. Aus ihr wird deutlich, daß neben den ausgewiesenen Schutzgebieten weitere nach dem Landschaftsgesetz schutzwürdige Bereiche in Mülheim an der Ruhr bestehen und wo sie liegen.

Zur Entwicklungskarte:

(die Ziffern beziehen sich auf die Festsetzungsnummern in der Karte bzw. auf den Textteil)

6.1 ist derzeit Kippfläche, warum wurde auch der Teil zwischen den Gleisen einbezogen?

6.2 ist in Kategorie 2 (Anreicherung) überführen

6.4 zu Kategorie 9 (Sicherung und Entwicklung) stellen

6.5 die Fortschreibung des Wohnwagen-Wild-West ist kein Entwicklungsziel

7.28 der Flughafen Mülheim an der Ruhr / Essen ist besser mit Temporäre Erhaltung ausgewiesen

Außerdem:

  1. Sind im Teilbereich Auberg bestehende Gehölzreihen sind durch geeignete Nachpflanzungen landschaftsgerechter Gehölze aufwerten.
  2. Ist die Siedlung Jakobsbrunnen in Kategorie 3 (Wiederherstellung) zu überführen,
  3. ist die wilde Siedlung in Winkhausen - Reuter Straße , noch im alten LP als störend markiert, in Entwicklungsziel 3 überzuführen. Die Duldung der ungeordneten Siedlung ist nicht akzeptabel.
  4. Der Abgrenzung der Wohnwagenbereiche in der Ruhraue wird widersprochen. Im Grunde wird auch hier die bestehende unbefriedigende Situation festgeschrieben

Zur Festsetzungskarte:

(die Ziffern beziehen sich auf die Festsetzungsnummern in der Karte und im Textteil)

2.1.1.6 In diesem Naturschutzgebiet ist die neue Obstwiese am Mulhofs Kamp auszuweisen.

2.2.2.4 Das Landschaftsschutzgebiet ist bis an die südliche Plangrenze auszuweiten., die Entwicklungskarte ist entsprechend zu ergänzen.

2.2.2.12 entsprechend 2.2.2.4

2.2.2.19 Das südliche Ruhrtal ist als Naturschutzgebiet bis zur südlichen Stadtgrenze zu erweitern oder die Gründe für die Herausnahme aus der Schutzkategorie ist zu begründen. Eine direkte Übereinstimmung mit dem Gebietsentwicklungsplan ist nicht zwingend erforderlich. Die Belange der Landwirtschaft im Rahmen der "guten fachlichen Praxis" sind dadurch nicht berührt.

2.2.2.42 Die Grenzen sind zu überprüfen, der Steinbruch ist gesondert auszuweisen

2.4.2.16 Der geöffnete Bach ist nach Norden in die Darstellung einzubeziehen, der östliche Bachlauf ist naturnah auszubauen.

5.1.1. ergänzen .../Flußufern und Auen

5.1.1.3 ergänzen .../Flußufern und Auen

5.1.4.1 Dieses Ziel sollte kurzfristig umgesetzt werden, die Abgrenzung ist erneut zu prüfen.

5.5.1.5 Der östlich der Kölner Straße bezeichnete Weg sollte gestrichen werden. (Die Ziffer ist in der Karte doppelt eingetragen vergleiche den  Weg bei Bellenbaum, (westlich Kölner Straße).  Es besteht ein Wirtschaftsweg, der Wanderweg müßte über privates Hofgelände angebunden werden und würde auch das geplante NS Gebiet erheblich entwerten. Es gibt keinen Mangel an Rad- und Wanderwegen am Auberg. Die Feuchtwiesen (§62 Biotop) und der Wald sind außerdem eines der wenigen ruhigen Einstandsgebiete für Wild am Auberg.

Außerdem ist:

  1. insbesondere bei den als Naturschutzgebieten ausgewiesenen Waldflächen ein Gebot für die Förderung von Totholz im Bestand zu ergänzen. Hier ist auch der Aushub von Abzugsgräben grundsätzlich zu untersagen. An allen Waldrändern ist die Entwicklung und Pflege von Waldrändern vorzuschreiben.
  2. der Alpenbach in Mintard ist bis zur Stadtgrenze naturnah auszubauen. Dies ist in die Festsetzungskarte darzustellen und im Textteil zu erläutern.
  3. die Flächen südlich der Kopfbaumreihe 5.2.4.5 gehören als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. Die Flächen werden mit dem geplanten naturnahen Ausbau des Baches durch die Emschergenossenschaft künftig wesentlich aufgewertet.

I.A.

Heinz Braun für den

AK §29

BUND Kreisgruppe Mülheim an der Ruhr

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