BUND
archiv17. Januar 2001
Mit
äußersten Befremden hat der BUND aus der Presse erfahren, daß sowohl die
Verwaltung der Stadt Mülheim an der Ruhr, als auch die große Mehrheit der im
Rat vertretenen Parteien sich positiv zu einer geplanten Ansiedlung der Firma Medion
auf den Winkhauser Höhen geäußert haben. Der in Frage stehende Bereich,
bisher landwirtschaftlich genutzte Freifläche mit hohem Erholungswert war in
den 80er Jahren schon einmal als Gewerbegebiet geplant worden. 1989 holte sich
die damals noch alleinregierende SPD eine deutliche Niederlage ein, das
Gewerbegebiet auf dem Klageweg zu erzwingen. Nach mehreren Ortsbesichtigungen
stellte der Bezirksplanungsrat damals fest:
"Im Bereich Winkhausen hat die Erhaltung und Entwicklung des regionalen Grundzugs für die Naherholung, den klimaökologischen Ausgleich, den landschaftsökologischen Ausgleich, die Landwirtschaft und die Gliederung der Siedlungsstruktur Vorrang vor einer weiteren Siedlungsentwicklung. Aufgrund ihrer vielfältigen Funktionen und zur Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen sind die Freiflächen unverzichtbar." Diese Aussage stützte sich auf das Landesentwicklungsprogramm Nordrhein-Westfalen. Der Stadt fiel damals kein besseres Argument ein, als die geplanten Gewerbegebäude noch schnell zum Lärmschutz für Winkhausen zu deklarieren, aber darauf fiel der Verfassungsgerichtshof natürlich nicht rein.
Die Richter machten auch damals schon unmißverständlich klar:
"Zum anderen hat die Erhaltung regionaler Grünzüge in Verdichtungsgebieten, wie sie hier vorhanden sind, überragende Bedeutung." Man fürchtete auch nicht zu Unrecht, daß die Ausweisung dieser Bereiche als Siedlungs- oder Gewerbegebiet weitere Begehrlichkeiten wecken könnte, die dann nicht mehr abgewehrt werden könnten. Und schon damals bekam die Stadt deutliche Hinweise, wo das Potential für weitere Industrie- und Gewerbeansiedlung zu suchen sei: KWU, eine nicht unerhebliche Reserve von ausgewiesenen Wohnflächen und gemischten Bauflächen.
An
dieser Situation hat sich grundsätzlich seit 1989 nichts geändert. Im
Gegenteil, es sind weitere attraktive Standorte für neue Ansiedlungen
hinzugekommen.
Die IBA Planungen haben in den 90er Jahren mit dem Konzept "Regionaler Grünzug B", der in seinem südlichen Teil das Hexbachtal und Winkhausen umfaßt, die Freiraumsicherung- und Entwicklung weiter vorangetrieben, dabei konnte die Idee eines "Volksgolfplatzes" erfolgreich abgewehrt werden. Es fiel allerdings auf, daß die Stadt mit seltsamer Zurückhaltung die Umsetzung der IBA-Pläne, insbesondere das gemeinsam mit der Stadt Essen verfolgte Projekt "Biotopverbund südliche Bachtäler" behandelte. Von den geplanten Maßnahmen, an deren Ausarbeitung sich auch der BUND Mülheim an der Ruhr aktiv eingebracht hatte, wurde kaum etwas umgesetzt.
Wer
die Reden und Schriften der Parteien vor der letzten Kommunalwahl gehört und
gelesen hat, der mußte den Eindruck gewinnen, es sei auch in den Köpfen der
Politiker die Erkenntnis gereift, daß Freiraumsicherung einen hohen Stellenwert
in der Stadtplanung haben muß. Die SPD wollte sich 1999 gar nicht mehr
vorstellen können, daß auf der "grünen Wiese" noch einmal gebaut
werden kann. Steht so im Mülheim-Plan von 1999!
Nach der Wahl waren diese hehren Grundsätze schnell im Altpapier. Jetzt wird über den drohenden Wegzug von Medion aus Mülheim an der Ruhr gejammert. Arbeitsplätze ist dabei ein Argument, wobei natürlich klar ist, daß mit einer Umsiedlung von Medion kein Arbeitsplatz verloren geht. Ein Scheinargument. Bleibt die Gewerbesteuer, die mit dem Abwandern von Medion die Stadtkasse treffen würde. Das ist natürlich zu berücksichtigen und dem verschließt sich auch nicht der BUND. Dies kann aber nur überzeugen, wenn gleichzeitig und offensiv alle alternativen Standorte diskutiert werden.
Das
offensichtlich vorzeitige "Einknicken" der Politiker von CDU und SPD
und der Stadtverwaltung gegenüber Medion, wie von der örtlichen Presse im
Dezember 2000 bisher unwiderrufen berichtet, bestätigt eher das böse Gerücht,
in Mülheim an der Ruhr werde die Stadtplanung vom Rotary-Club und ein paar
Wirtschaftsfunktionären gemacht. Stadtplanerische Aspekte oder überregionale
Raumordnungsfragen spielen dabei offenbar überhaupt keine Rolle.
Da
die politischen Kräfte in Mülheim an der Ruhr nicht ausreichen, den
unangemessenen Ansprüchen der Firma Medion entgegenzutreten, fordert der BUND
Mülheim an der Ruhr die Landesregierung, die Bezirksregierung Düsseldorf und
den Regionalrat für den Regierungsbezirk Düsseldorf dringend auf, den 1989
ausgesprochenen und vom Verfassungsgericht für rechtmäßig erkannten
Grundsätzen der Freiraumsicherung im "Regionalen Grünzug B" und in
Winkhausen treu zu bleiben.
Auch die IBA und den KVR rufen wir auf, deutlich ihre Meinung in dieser Angelegenheit zur Kenntnis zu bringen. Stadt und Bezirksregierung dürfen die Kernaussagen ihrer Planungsgrundsätzen nicht zum Spielball einzelner Unternehmensträume werden lassen.
BUND Kreisgruppe Mülheim an der Ruhr
Mülheim an der Ruhr, den 17. Januar 2001
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