BUNDarchiv
12. Oktober 2000
Im
Rahmen der allgemeinen Diskussion um sogenannte "problematische"
Neophyten (gebietsfremde Pflanzen) wie Riesen-Bärenklau, Japan-Knöterich und
Drüsiges Springkraut oder Neozoen (gebietsfremde Tierarten) wie Nutria, Bisam
oder Waschbär, werden die aktuellen gesetzlichen Möglichkeiten derzeit kaum
berücksichtigt.
So
ist der breiten Öffentlichkeit kaum bewußt, daß die Rio-Konvention von 1992
nicht nur Agenda im Sinne von Klimaschutz beinhaltet, sondern daß von den
Teilnehmerstaaten weitreichende Übereinkommen im Rahmen der Erhaltung der
weltweiten Biodiversität ratifiziert wurden. Dabei wurde z.B. auch von der
Bundesregierung mit dem Artikel 8 das Übereinkommen über die biologische
Vielfalt mit unterzeichnet. Darin heißt es: "Jede Vertragspartei wird
[aufgefordert], ...
soweit möglich und sofern angebracht, die Einbringung gebietsfremder Arten,
welche Ökosysteme, Lebensräume oder Arten gefährden, zu verhindern, und diese
Arten zu kontrollieren oder zu beseitigen."
Der
§ 20d des Bundesnaturschutzgesetzes regelt als Rahmengesetz die Ausbringung
gebietsfremder Tier- und Pflanzenarten in Deutschland: "Gebietsfremde Tiere
und Pflanzen wildlebender und nicht wildlebender Arten dürfen nur mit
Genehmigung der nach Landesrecht zuständiger Behörden ausgesetzt oder in der
freien Natur angesiedelt werden.(...) Die Genehmigung ist zu versagen, wenn die
Gefahr einer Verfälschung der heimischen Tier- oder Pflanzenwelt oder eine
Gefährdung des Bestandes oder der Verbreitung heimischer wildlebender Tier-
oder Pflanzenarten oder von Populationen solcher Arten nicht auszuschließen
ist."
Für
NRW regelt dies das Landschaftsgesetz im § 61 mit ähnlichem Wortlaut wie das BNatSchG. Trotz
dieser eindeutigen rechtlichen Vorschriften ist es auch in
Mülheim an der Ruhr nach wie vor "Standard", gebietsfremde Pflanzen
auszusetzen, z.B. bei der Anpflanzung von Gehölzen im Rahmen von
Kompensationsmaßnahmen, Initialbepflanzungen bei Teichanlagen oder bei der
Ansaat von Grünland (Beispiel Kahlenberghang).
Da
die negativen Folgen häufig erst nach Jahren bilanziert werden können - und
dann i.d.R. mit vertretbaren finanziellen und personellen Mitteln nicht mehr
rückholbar sind (siehe Bärenklau und Bisam an der Ruhr), bedarf es künftig
einer wesentlich strengeren Kontrolle aller im Außenbereich der Stadt Mülheim
an der Ruhr - insbesondere in den Schutzgebieten - durchzuführenden
Pflanzmaßnahmen und Ansaaten.
Im
Sinne der "Convention of Biological Diversity" von Rio (1992) gilt
auch hier:
"Global denken - lokal handeln".
Die
Hauptaufgabe ist jedoch, das Bewußtsein über diese Problematik in der
Bevölkerung und bei den Behörden zu schärfen.
Weitere
Infos auf Anfrage bei Dr. Peter Keil und Thorald vom Berg (Kontaktmöglichkeiten
siehe unter BUNDleute). Die BUND Kreisgruppe
Mülheim an der Ruhr regt an, die bessere Beachtung der Konvention durch eine
politische Selbstverpflichtung des Rats der Stadt zu sichern.
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