BUNDarchiv
24. März 2000
Das Landesabfallgesetz sieht die "flächendeckende, getrennte Erfassung und Verwertung biogener Abfälle, für die die Bestimmungen des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes gelten" vor. Um diese gesetzliche Vorgabe zur Schonung der Umwelt umzusetzen, soll Restmüll in Mülheim an der Ruhr nur noch 14-tägig abgeholt werden. In der dazwischen liegenden Woche soll Biomüll (ebenfalls 14-tägig) abgefahren werden.
Der BUND begrüßt die grundsätzliche Zielrichtung dieser Maßnahme. Dies wirkt sich jedoch nur dann in hohem Maße umweltentlastend aus, wenn nun endlich nach mehr als 10 Jahren Planung in Mülheim eine Vergärungsanlage für Biomüll errichtet wird. Der wesentliche Vorteil der Vergärung gegenüber der Kompostierung liegt in der Energieerzeugung:
40 KWh elektrische Energie (Überschuss) je Tonne Bioabfälle - bzw. 100 KWh gegenüber der Kompostierung - dadurch CO2-Einsparung: 28 kg CO2 je Tonne Bioabfälle. Zur Erläuterung:
Energie |
Kompostierung |
Vergärung |
| Bedarf je Tonne | 50 - 60 kWh | 70 kWh |
| Gewinn je Tonne | 0 kWh | 110 kWh |
|
Bilanz |
Bedarf 50 - 60 kWh | Überschuss 40 kWh |
Bei der Annahme, dass in Mülheim mindestens 10.000 t Bioabfall zur Vergärung geeignet sind, können hier über 280.000 kg C02 eingespart werden. Gegenüber der bisherigen Verbrennung der Bioabfälle ist die Bilanz noch positiver. Die Entsorgungskosten sind etwa gleich.
Der BUND hat zu den beiden Satzungsentwürfen folgende Bedenken:
Nach § 14/3. der Abfallsatzung richtet sich die Größe des Biomüllbehälters nach dem Bedarf. Werden keine Angaben gemacht, werden die Biobehälter entsprechend der Größe und Anzahl der Restabfallbehälter bereitgestellt. Abweichend davon regelt die Gebührensatzung in Art. 1, Ziffer 1.1.3, dass Biobehälter in mindestens dem gleichen Volumen wie das Restabfallbehälter-Volumen zur Verfügung gestellt werden. Die Gebühr wird ausschließlich nach dem Restabfallbehälter-Volumen berechnet. Der Anteil des Biomülls am Haushaltsmüll beträgt ca. 20 %. Im Vertragsentwurf mit der Firma Trienekens ist lediglich eine Garantiemenge der Stadt von 8000 to vorgesehen, was nur ca. 10 % des Hausmüllgewichtes ausmacht.
Dies hat folgende Konsequenzen:
Das bisherige Restabfallbehältervolumen wird nicht mehr ausreichen, da für 80 % des Mülls nur noch 50 % des Volumens (14-tägige Leerung) zur Verfügung stehen. Andererseits werden die Restmüllbehälter ständig überfüllt sein, während die Biomüllbehälter in der Regel zu 60 % leer sein werden. Man braucht nicht viel Fantasie, um sich auszurechnen, wie viel Restmüll in den Biomüllbehältern landen wird.
Beispiel 1:Bisheriger Behälter: 1100 Liter wöchentlich, neu : 5 Biotonnen je 240 Liter zusätzlich. In 2 Wochen fallen jedoch 2 mal 80 % von 1100 Liter an, d.h. das Restabfallbehältervolumen muss auf 1760 Liter = ein 1100-Liter-Behälter und 3 Behälter je 240 Liter, erhöht werden. Die Gebühren steigen entsprechend von heute 2497,- auf 4618,39 DM. Zusätzlich würde die Stadt 8 Biobehälter je 240 Liter zur Verfügung stellen. In vielen Fällen würde ein Raumproblem entstehen. |
Beispiel 2:Der Hauseigentümer entschließt sich, den Restmüll weiterhin wöchentlich abholen zu lassen. Obwohl bisher rechnerisch 880 Liter Restmüll anfallen, versucht er es mit einem 770-Liter-Behälter. Die Kosten erhöhen sich auf 2 x 2026,50 + 15% Zuschlag = 4660,95 DM. |
Beispiel 3:Ein Hausbesitzer mit Garten kompostiert selbst. Er hat bisher einen 80-Liter-Behälter. Da dieser zukünftig nur noch 14-tägig geleert wird, braucht er ein Restmüllvolumen von 160 Liter, d.h. einen 240-Liter-Behälter. Obwohl er die Hälfte der Abfuhren benötigt, erhält er nicht etwa 50 %, sondern lediglich 20 % Rabatt. Die Kosten steigen von bisher 261,- auf 499,18 DM. |
Beispiel 4:Ein Supermarkt hat bisher 1100 Liter wöchentlich. 70 % seines Abfalls ist Biomüll. Er kann sein Restabfallbehälter-Volumen auf 660 Liter 14-tägig reduzieren. Die Gebühren sinken dadurch von 2497,- auf 1748,- DM, obwohl insgesamt dieselbe Müllmenge abgeliefert wird. |
Wir fordern deshalb:
Der Bürger muss selbst entscheiden dürfen, welches Behältervolumen für Rest- bzw. Biomüll er benötigt. Darüber hinaus muss er die Wahl haben zwischen wöchentlicher und 14-tägiger Restmüllleerung. Der hierfür vorgesehene Zuschlag von 15 % ist überzogen. ( Bei Biomüll ist aufgrund der relativ geringen Mengen eine wöchentliche Leerung ein zu hoher Aufwand.) Als Konsequenz muss die Gebührensatzung das gesamte Behältervolumen (Rest- und Biomüll) zugrundelegen. Sollte die Politik abweichend vom Verwaltungsvorschlag die Trennung von Bio- und Restmüll nicht zur Pflicht machen, muss für die Nutzer der Biotonne ein deutlicher Preisvorteil eingearbeitet werden.
Gebührenerhöhung:
Insgesamt soll das Gebührenvolumen nach dem Verwaltungsvorschlag um ca. 9 % steigen. Damit sollen die Verluste der Jahre 1998 und 1999 kompensiert werden. Außerdem geht der Ansatz des Wirtschaftsplans davon aus, dass nur 80 % der freien Kapazität der Stadt Mülheim vermarktet werden kann, was zu einer Mehreinnahme von 1.450.000 DM führt. Würden 100 % vermarktet, was dem vorgesehenen Partner Trienekens sicher gelingt, könnte das Gebührenaufkommen um ca. 362.500 DM gesenkt werden. Die jetzige Gebührenerhöhung ist eine Vorleistung der Stadt, die es dem Kooperationspartner leicht macht, Gebührenstabilität zu garantieren. Fakt bleibt auch nach der Erhöhung, dass die Abfallgebühren von Mülheim zu den preiswertesten in Deutschland gehören.
Arbeitskreise Abfall und Energie
Rückfragen bitte an:
Edda Braun, Telefon 02 08/5 34 55, E-Mail e.braun@uni-duisburg.de
Heinz Braun, Telefon 0 20 41/7 40-73 60, E-Mail h.g.braun@planet-interkom.de
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