BUND§29

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An die Oberbürgermeisterin

Dagmar Mühlenfeld

der Stadt Mülheim an der Ruhr

Postfach 10 19 53

45466 Mülheim an der Ruhr

 

vorab per Fax: 02 08 / 4 55 99 09

Kopie per Fax an 02 08 / 4 55 61 99

 

Mülheim, den 30.11.2005 

Bedenken und Anregungen zum Bebauungsplan "Ruhrpromenade - Innenstadt 31"

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Mühlenfeld,

die anerkannten Naturschutzverbände Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Naturschutzbund Ruhr (NABU Ruhr) und die Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt Nordrhein-Westfalen (LNU) in Mülheim an der Ruhr nehmen gemeinsam zum o. a. B-Plan Stellung.

Die Verbände lehnen die Beseitigung der Parkanlage „Ost-Ruhranlagen“ entschieden ab.

 Grundsätzliches

Die Parkanlage wird von der Deutschen Gesellschaft für Gartenkunst und Landschaftskultur – Arbeitskreis historische Gärten (DGGL), Herrn Peter Jordan, als denkmalschutzwürdig eingeschätzt (u. a. sein Schreiben vom 14.04.2005 an das Stadtplanungsamt). In dem Gutachten von Herrn Gregor Blauermel über die Erhaltungsmöglichkeiten von 8 Naturdenkmalen (im Auftrag der Stadt Mülheim, von Okt. 2004) werden mehrere Naturdenkmale sowie weitere „seltenere“ Baumarten als erhaltungswürdig eingestuft. Die Anlage ist darüber hinaus Bestandteil der MÜGA und wurde seinerzeit mit öffentlichen Mitteln gefördert.

Die Verbände teilen die Einschätzung der Gutachter bzgl. der Denkmalschutzeignung der Parkanlage und der Erhaltungswürdigkeit der Naturdenkmale und der weiteren, im Gutachten aufgeführten Baumarten.

Die Realisierung des B-Planes bedeutet eine Umwidmung der Parkanlage in eine Uferpromenade mit hohem Versiegelungsgrad und nach unserer Auffassung geringem ästhetischem Wert. Die Uferpromenade kann weder die heute bestehenden ökologisch-sozialen Funktionen der Anlage, noch das durch die Anlage geprägte heutige Landschafts- bzw. Stadtbild ersetzen.

 Im Detail

Zur Erhaltung der Naturdenkmale und weiterer schutzwürdiger Baumarten: Es ist fachlich nicht nachvollziehbar und entsprechend zweifelhaft, dass alte Bäume, die sich unter einem Parkklima Jahrzehnte lang entwickelt haben, bei Realisierung des B-Planes in „Hochbeeten“ oder innerhalb eines versiegelten Fußweges weiterhin halten werden. Aufgrund der deutlich veränderten kleinklimatischen Situation und des veränderten Bodenwasserhaushaltes besteht der begründete Verdacht, dass die meisten Bäume kurz- bis mittelfristig absterben werden.

Bei Realisierung des B-Planes muss auf die Anlage von Hochbeeten verzichtet werden. Zudem müssen die Flächen unter den Bäumen - analog des Kronendurchmessers der Bäume - von einer Versiegelung ausgenommen werden.

Wir gehen davon aus, dass das gesamte Verfahren, insbesondere das der geplanten Marina UVP-pflichtig, ist.

Für das Verfahren der geplanten Marina sowie bei einer Veränderung des Ruhrufers fordern wir ein Planfeststellungsverfahren nach §31 WHG mit anhängiger UVP.

Im Rahmen des B-Plans fordern wir die Belange des Denkmalschutzes zu berücksichtigen, ggf. ein gesondertes Verfahren nach DSchG durchzuführen. In diesem Zusammenhang muss auch die Denkmalschutzwürdigkeit des Treidelpfades (Leinpfad) geprüft werden.

Da es sich bei der Ruhr und des Ruhrufers um ein Landschaftsschutzgebiet handelt, regen wir an, frühzeitig den Landschaftsbeirat bei der ULB Mülheim mit in den Planungsprozess einzubinden.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

I.A. der anerkannten Naturschutzverbände in Mülheim an der Ruhr

 

gez. Jürgen Göring, BUND, Mitglied im Landschaftsbeirat

gez. Elke Brandt, NABU Ruhr, Mitglied im Landschaftsbeirat

gez. Erich Lehmkühler, LNU, Mitglied im Landschaftsbeirat

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© BUND Mülheim an der Ruhr (2004)