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BUND Kreisgruppe Mülheim an der Ruhr AK § 29 \ Alte Schleuse 3 \ 45470 Mülheim an der Ruhr

An den Regierungspräsidenten

Herrn Jürgen Büssow

Bezirksregierung Düsseldorf

Cecilienallee 2

 

40474 Düsseldorf

 

Essen, 14.02.2002

B E S C H W E R D E

Qualität von Gutachten im Verfahren Hexbachtal (Mülheim an der Ruhr/Essen)/ Umgang mit ehrenamtlich arbeitenden Mitarbeitern der Naturschutzverbände im Rahmen der § 29 BNatSchG-Beteiligung

Unser Zeichen E/MH 61-07.00 LSG/7.01

Zeichen der Stadt Essen 32-3-1-40 II 3957

Sehr geehrter Herr Büssow,

über diesen Weg möchten ich mich, stellvertretend für die Kreisgruppe des BUND Mülheim an der Ruhr, über den Verfahrensverlauf, die Bewertung des Landschaftspflegerischen Begleitplanes und den Umgang mit ehrenamtlich arbeitenden Mitarbeitern der Naturschutzverbände im Rahmen der § 29 BNatSchG-Beteiligung seitens der Unteren Landschaftsbehörde der Stadt Essen (Frau Neumann) beschweren.

Das ohnehin von der Stadt Essen mit wenig Weitsicht und geringem Einfühlungsvermögen eingeleitete Verfahren "Sammler Hexbach", mit dem Ziel, in den regional hinsichtlich mehrerer Funktionen bedeutsamen Freiraum Hexbachtal ein Abwassersammler zwischen den Städten Mülheim an der Ruhr und Essen zu verlegen, hatte nicht zuletzt wegen des negativen Beschlusses des Essener Landschaftsbeirates zur Unterbrechung des Verfahrens und zur Einsetzung einer "Moderation" geführt. Diese Moderation hat die Obere Wasserbehörde im MUNLV (Herr Kolf) übernommen.

Aufgabe der Moderation war es, unter "neutraler" Begutachtung Alternativen, insbesondere zur Eingriffsminimierung darzustellen und die verbleibenden Eingriffe nachvollziehbar zu quantifizieren sowie mit geeigneten Maßnahmen zu kompensieren. Dass dies nur durch eine methodisch und fachlich ordentliche, aktuelle Bestandaufnahme zu realisieren ist, war allen Teilnehmern klar.

Unsere ehrenamtliche Mitarbeiter der Naturschutzverbände haben dabei viele Stunden in die Erarbeitung konsensfähiger Lösungen zusammen mit dem MUNLV und den Stadtwerken Essen investiert.

Das Ergebnis des nun vorliegenden Landschaftspflegerischen Begleitplans (Büro Hahn, Essen, datiert im März 2001!) ist jedoch sowohl inhaltlich als auch methodisch derart mangelhaft, dass er als Grundlage für eine nachvollziehbare Eingriffsbeurteilung – in einem so wertvollen Freiraum – nicht Verwendung finden darf. Unsere Stellungnahme dazu liegt diesem Schreiben bei.

Unsere Einwände haben wir der Stadt Essen mit Schreiben vom 03.11.01 mitgeteilt und dringenden Gesprächsbedarf angemeldet.

Ohne im vergangenen Zeitraum auch nur im Geringsten auf unsere begründeten Kritikpunkte einzugehen, erhielten wir am 17.01.02 von der Stadt Essen (Untere Landschaftsbehörde, Frau Neumann) die Mitteilung, dass sie das Verfahren trotz gravierender Mängel im LBP genehmigt hätte, mit der Begründung: Die inhaltliche Tiefe sei wohl für die Beurteilung nicht notwendig gewesen, die gravierenden methodischen und inhaltlichen Mängel deshalb irrelevant. Das Schreiben liegt bei.

Wir kommen zu einer anderen Wertung.

Folgende Fragen stellen sich:

Wie kann bei einer derart wesentlichen Entscheidungsgrundlage, wie der LBP es darstellt, quasi mit einem Handstreich der ULB auf eine gründliche aktuelle Bestandserfassung (Flora/Vegetation) im nachhinein verzichtet werden, obwohl diese beauftragt und wohl auch von Auftraggeber honoriert worden ist? Eine einfache Biotoptypenkartierung wird der komplexen Fragestellung hier nicht gerecht!
Welche Funktionen haben die nach §29 BNatschG anerkannten ehrenamtlich arbeitenden Verbände in Essen und Mülheim an der Ruhr (Regierungsbezirk Düsseldorf) im Rahmen eines solchen Verfahrens, wenn auf die detaillierte und fachliche Bearbeitung von Stellungnahmen seitens der Genehmigungsbehörden kein Wert gelegt wird?
Welche Bedeutung hat die Moderation des MUNVL in diesem Verfahren, das durch die Vorgehensweise der ULB Essen konterkariert wurde?
Wie passt dieses Vorgehen in das Bild vom "Engagement im Ehrenamt", das die Landesregierung derzeit propagiert?

Ich bitte Sie, diese Entscheidung der ULB Essen noch einmal zu überprüfen und gegebenenfalls zur Aussprache auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Höheren Landschaftsbeirates bei der Bezirksregierung zu setzen.

Für Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

für den BUND KG Mülheim an der Ruhr

 

Dr. Peter Keil

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