BUND
aktuell
Der methodische Irrsinn dieses Verfahrens erschließt sich in seiner ganzen Größe erst, wenn man den angegebenen Links auf dieser Seite folgt, man kann dann unseren Zorn über diese Schlamperei besser verstehen!
An den Oberbürgermeister
Herr Dr. Baganz
Stadt Mülheim an der Ruhr
Postfach 10 19 53
45466 Mülheim an der Ruhr
Essen, 01.07.2002
Verlegung eines "Grabens" an der Mendener Straße (im Rahmen des B-Planes H 11)
Ihr Aktenzeichen 70.4.-42.13 (Schreiben vom 18.06.02)
Unser Aktenzeichen MH 50-06.02 WA (Landesbüro der Naturschutzverbände)
Sehr geehrter Herr Dr. Baganz,
die BUND Kreisgruppe Mülheim an der Ruhr begrüßt grundsätzlich die Entscheidung der Stadtverwaltung, von der Verrohung des Baches abzulassen und den Bach anstelle dessen gut 40m seitlich zu verlegen. Ebenso begrüßen wir die dafür geplante Kompensationsmaßnahme im Bereich der Wöllenbeck.
Leider geht aus den uns zur Prüfung zugesandten Unterlagen nicht hervor, nach welchem rechtlichen Verfahren Sie diese Maßnahme umzusetzen gedenken.
So sind in diesem Zusammenhang auch die zur Verfügung gestellten Unterlagen – mangels Vollständigkeit – abschließend betrachtet nicht prüffähig.
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Es fehlen z. B. eine eindeutige Beschreibung der Biotoptypen des Untersuchungsraumes mit Darstellung der Methode. | |
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die Karten sind in der uns vorliegenden S/W-Form nicht lesbar. | |
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Es findet sich keine nachvollziehbare Bilanzierung. | |
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Es fehlt der Landschaftspflegerische Begleitplan. | |
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Die Informationen zur geplanten Kompensationsmaßnahme sind zu dürftig, es fehlen z. B. Details, Querschnitte; welche Ansaatmischung ist angedacht, sind Gehölzpflanzungen geplant? etc. Auch wenn die Kompensationsmaßnahme als reine Gewässerunterhaltung betrachtet werden sollte, halten wir in diesem Fall konkretere Angaben zur Ausführung für vertrauensbildend. |
Eine endgültige Stellungnahme kann erst nach Vorlage aller planungsrelevanter Details erfolgen!
Hierzu einige Anmerkungen:
Seit Jahren müssen wir immer wieder bemängeln, dass die Verfahrensführer bei landschafts- und wasserrechtlichen Verfahren ihrer gesetzlich geforderten Verpflichtung zur Vorlage aller entscheidungsrelevanten Angaben nicht oder nur unvollständig nachkommen. Dies führt in der Regel zu unseren Einsprüchen, die ein Verfahren möglicherweise auch unnötig verlängern können. Und dies ruft bei Investoren und Bauherrn verständlicherweise Verärgerung hervor, ohne dass dort die Gründe für die Verzögerungen bekannt sind. Das wirft letztendlich auch auf uns als Verfahrensbeteiligte ein schlechtes Licht. Wir wären dankbar, wenn es Ihnen gelänge, diesbezüglich bei der Verwaltung auf korrekte Einhaltung bei künftigen Planungen zu bestehen.
In diesem Zusammenhang möchten wir Sie jedoch auch noch einmal darauf hinweisen, dass der BUND grundsätzlich gegen ein Bebauung der Flächen unterhalb der ehem. Stadtgärtnerei ist (vgl. dazu unserer letzte Stellungnahme und die vom 22.12.1999 und 09.01.2001) und seine Meinung diesbezüglich weder durch die geänderte Planung der Bachverrohung noch durch die in Aussicht gestellte Kompensationsmaßnahme geändert hat.
Für Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
für den BUND KG Mülheim an der Ruhr
gez. Dr. Peter Keil
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© BUND Mülheim an der Ruhr 2002