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Absender dieses Schreibens

BUND Kreisgruppe Mülheim an der Ruhr

Arbeitskreis § 29-Verfahren

Dr. Peter Keil

Alte Schleuse 3

45468 Mülheim an der Ruhr

BUND Kreisgruppe Alte Schleuse 3 45468 Mülheim an der Ruhr

 

Landesbüro der Naturschutzverbände

z.H. Herrn Guido Haas

Ripshorster Str. 306

46117 Oberhausen

 

Mülheim an der Ruhr, den 24.12.2004

 

 

Stellungnahme zum Verfahren EPDC U-Line, Sektion 5  – Raumordnungsverfahren, Verlegung einer Propylenleitung

Unser Zeichen ME/K/DU 51-10.04 E

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

die nach § 60 LG anerkannten Naturschutzverbände im Bereich der Stadt Mülheim an der Ruhr geben eine gemeinsame Stellungnahme ab.

 

Vorbemerkungen

Grundsätzlich wäre es wünschenswert, wenn bei einer überregional verlegten Versorgungsleitung die bereits bestehenden Infrastruktureinrichtungen wie Autobahnen und das Schienennetz der Bahn AG im Randbereich begleitet würden und so keine weiteren Eingriffe in hochwertvolle und sensible Biotopstrukturen notwendig sind.

 

Zum Verfahren

Die Naturschutzverbände sind im Grundsatz mit der Trassenführung im Bereich des Stadtgebietes von Mülheim an der Ruhr einverstanden. In einigen Teilbereich, so z. B. im Bereich der Querung von Grünlandflächen am Holzenbergs Bruch sollte jedoch auf die bereits bestehende Wegeverbindung (Pferdeweg) zurückgegriffen werden. Im Bereich der Grünlandfläche westlich des Raffelberg Parks sollte auf eine offene Bauweise auf Grund der hochwertigen Grünlandvegetation und des nahe gelegen Kolkes verzichtet werden.   

 

Zum weiteren Vorgehen

In den Waldbereichen muss der Eingriff so schmalräumig wie technisch möglich vollzogen werden; dies gilt insbesondere für die Arbeitsstreifen. In besonders empfindlichen Abschnitten muss notfalls „vor Kopf" gearbeitet werden.

Die Baustelleneinrichtung und das Lagern von Rohren, Aushubmaterial etc. muss außerhalb der sensiblen Waldbereiche geschehen.

In besonders sensiblen Waldbiotopen muss eine ökologische Baubetreuung vor Ort die Baumaßnahmen begleiten.

Für die Erarbeitung der Umweltverträglichkeitsstudie und des Landschaftspflegerischen Begleitplanes erwarten wir eine wissenschaftlich fundierte Bestandsaufnahme, die die Erfassung von Flora, Vegetation und Fauna mit einschließt.

Für das nachfolgende Planfeststellungsverfahren ist es hilfreich die Biologische Station Westliches Ruhrgebiet, Ripshorster Str. 306, 46117 Oberhausen, mit einzubeziehen.

 

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung

 

I.A. der Naturschutzverbände LNU, NABU Ruhr und BUND Mülheim an der Ruhr

 

 

(Dr. Peter Keil)

 

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