BUND§29

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Mülheim, den 15.08.2006  

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1. Änderungsverfahren zum Landschaftsplan der Stadt Mülheim an der Ruhr, Frühzeitige Träger- und Bürgerbeteiligung gemäß §§ 27 des LG NRW  

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

die BUND Kreisgruppe Mülheim an der Ruhr nimmt wie folgt zu den einzelnen Änderungen des Landschaftsplanes Mülheim an der Ruhr Stellung:

 

zu Punkt 1. Änderungen bei Landschaftsschutzgebieten

1.a keine Bedenken und Einwände

1.b keine Bedenken und Einwände

1.c die Ausweisung wird begrüßt, allerdings sollte die alte Halde des ehem. Erzbergwerkes Neu-Diepenbrock III (Selbeck) und der Haubach (inkl. Uferstreifen) bis zur Kölner Str. mit in das Landschaftsschutzgebiet einbezogen werden (s. beigelegten Kartenausschnitt). Die Halde stellt den letzten, heute noch wahrnehmbaren Bestandteil des ehemaligen Erzbergwerkes Neu-Diepenbrock III (Selbeck) dar und ist daher auch von kulturhistorischer, wenn nicht sogar von denkmalschützerischer Bedeutung. Die Verlängerung der Ausweisung des LSG bis zur Kölner Str. begründet sich in der Sicherung der seit langem propagierten so genannten "Fenster", die insbesondere den Biotopverbund zwischen den westlich und östlich der Kölner Str. liegenden Landschaftsteilen gewährleisten sollen. l

1.d keine Bedenken und Einwände

zu Punkt 2. Überprüfung des Schutzstatus und der angegebenen Schutzzwecke für einige Geschütze Landschaftsbestandteile (GBL) keine Bedenken und Einwände

 

zu Punkt 3. Ausweitung der Naturschutzausweisung im Bereich des

Auberges / ehem. Truppenübungsplatz

Der BUND begrüßt ausdrücklich die Ausweisungen im Bereich des Auberges.

Allerdings sollten weitere, laut Aussage des Grünland-Gutachtens der Biologischen Station Westliches Ruhrgebiet, sehr wertvolle Grünlandbereiche mit in die NSG-Ausweisung integriert werden:

1. Grünlandfläche süd-östlich Dieckerhof

2. Grünlandflächen süd-westlich Büschcken-Kotten

3. Grünlandflächen südlich des Quellbereiches des Schmitterbaches.

Dies dient zudem der großräumigen Arrondierung der NSG-Flächen und fördert den lokalen Biotopverbund.

 

zu Punkt 4. Redaktionelle Änderungen im Bereich der Naturschutzgebiete keine Bedenken und Einwände

 

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung

Mit freundlichen Grüßen

Für den BUND KG Mülheim

Dr. Peter Keil

 

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