BUND§29

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An den Oberbürgermeister

Herr Dr. Baganz

Stadt Mülheim an der Ruhr

Postfach 10 19 53

45466 Mülheim an der Ruhr

Essen, 29.06.2001

 

Aufhebung der Verrohrung und naturnaher Ausbau des Breitscheider Baches im Bereich des Tankstellengrundstückes Kölner Straße 451

Ihr Aktenzeichen 70.4 (Schreiben vom 12.06.01)

Unser Aktenzeichen MH 58-06.01WA (Landesbüro der Naturschutzverbände)

 

Sehr geehrter Herr Dr. Baganz,

die BUND Kreisgruppe Mülheim an der Ruhr begrüßt ausdrücklich die Wiederöffnung der Verrohung und den naturnahen Ausbau des Breitscheider Baches.

Da es sich jedoch um ein förmliches Verfahren nach WHG § 31 handelt, erlauben wir uns einige grundsätzliche Kritikpunkte an der Form des begleitenden Gutachtens und an der Ausführungsplanung anzubringen.

  1. Aus dem beigefügten Unterlagen wird nicht ersichtlich welche Funktion das Gutachten innerhalb des Verfahrens übernehmen soll. Inhaltlich entspricht das Gutachten nur zum Teil einem Landschaftspflegerischen Begleitplan oder einer Umweltverträglichkeitsuntersuchung!
  2. Auch bei einer - mit den Naturschutzverbänden - einvernehmlich akzeptierten Durchführung einer einfachen Plangenehmigung, stellt das Verfahren einen Eingriff in Natur und Landschaft dar, der nach dem Landschaftsgesetz NW (§4ff) zu bilanzieren ist.

  3. Die Bestandsaufnahme der Bereiche unter und oberhalb der Verrohrung ist unvollständig. Eine Ansprache der Gehölze auf Gattungsebene (z.B. Salix spec.) ist nicht akzeptierbar, da gerade die aktuell vorkommenden Gehölzarten wertvolle Hinweise auf sinnvolle Pflanzungen geben.
  4. Was ist mit "Fettwiese mit den in dieser Gesellschaft typischen Gräsern und Kräutern" konkret gemeint (S. 3)? Ebenso wäre eine stichprobenartige Untersuchung des Makrozoobenthos wünschenswert gewesen, um im Vorfeld das Wiederbesiedlungspotential abschätzen zu können.

    Solche Ungenauigkeiten spiegeln sich auch in der Pflanzliste der Gehölze wider. So verteilt der Gutachter nach dem "Gieskannenprinzip" offensichtlich alle erdenklichen Gehölzarten, die aktuell in Baumschulen erhältlich sind, auf die neu zugestaltenden Böschungen, ohne sich mit der speziellen Situation "vor Ort" vertraut gemacht zu haben.

    Ohne tiefer in die Inhalte des Gutachtens eingehen zu wollen, sind aus fachlicher Sicht alle auf Seite 4 und 5 aufgeführten Gehölzarten zu streichen, außer:

    Alnus glutinosa (ist als dominierende Gehölzart zu pflanzen > 80 %)
    Fraxinus excelsior
    Corylus avellana
    Carpinus betulus und
    Euonymus europaeus

    Wir akzeptieren außerdem keine unspezifische Grasmischung ohne genaue Angabe von Gras- und Kräuterarten! Die Ansaat sollte der "Blauen Richtlinie" folgen oder aus der "Kleve-Kelle" Mischung zusammengestellt werden.

Unter der Voraussetzung, dass die o.a. Mängel nachgearbeitet und in die Planunterlagen eingearbeitet werden, stimmen wir der Maßnahme und der Durchführung einer einfachen Plangenehmigung zu.

Für Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

für den BUND KG Mülheim an der Ruhr

Dr. Peter Keil

 

Verteiler:

Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr

Landschaftsbeirat

befreundete Naturschutzverbände

 

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