BUND§29
An den Oberbürgermeister
Herr Dr. Baganz
Stadt Mülheim an der Ruhr
Postfach 10 19 53
45466 Mülheim an der Ruhr
Essen, 29.06.2001
Aufhebung der Verrohrung und naturnaher Ausbau des Breitscheider Baches im Bereich des Tankstellengrundstückes Kölner Straße 451
Ihr Aktenzeichen 70.4 (Schreiben vom 12.06.01)
Unser Aktenzeichen MH 58-06.01WA (Landesbüro der Naturschutzverbände)
Sehr geehrter Herr Dr. Baganz,
die BUND Kreisgruppe Mülheim an der Ruhr begrüßt ausdrücklich die Wiederöffnung der Verrohung und den naturnahen Ausbau des Breitscheider Baches.
Da es sich jedoch um ein förmliches Verfahren nach WHG § 31 handelt, erlauben wir uns einige grundsätzliche Kritikpunkte an der Form des begleitenden Gutachtens und an der Ausführungsplanung anzubringen.
Auch bei einer - mit den Naturschutzverbänden - einvernehmlich akzeptierten Durchführung einer einfachen Plangenehmigung, stellt das Verfahren einen Eingriff in Natur und Landschaft dar, der nach dem Landschaftsgesetz NW (§4ff) zu bilanzieren ist.
Was ist mit "Fettwiese mit den in dieser Gesellschaft typischen Gräsern
und Kräutern" konkret gemeint (S. 3)? Ebenso wäre eine stichprobenartige
Untersuchung des Makrozoobenthos wünschenswert gewesen, um im Vorfeld das
Wiederbesiedlungspotential abschätzen zu können.
Solche Ungenauigkeiten spiegeln sich auch in der Pflanzliste der Gehölze wider.
So verteilt der Gutachter nach dem "Gieskannenprinzip" offensichtlich
alle erdenklichen Gehölzarten, die aktuell in Baumschulen erhältlich sind, auf
die neu zugestaltenden Böschungen, ohne sich mit der speziellen Situation
"vor Ort" vertraut gemacht zu haben.
Ohne tiefer in die Inhalte des Gutachtens eingehen zu wollen, sind
aus fachlicher Sicht alle auf Seite 4 und 5 aufgeführten Gehölzarten zu
streichen, außer:
Alnus glutinosa (ist als dominierende Gehölzart zu pflanzen > 80
%)
Fraxinus excelsior
Corylus avellana
Carpinus betulus und
Euonymus europaeus
Wir akzeptieren außerdem keine unspezifische Grasmischung ohne genaue Angabe
von Gras- und Kräuterarten! Die Ansaat sollte der "Blauen
Richtlinie" folgen oder aus der "Kleve-Kelle" Mischung
zusammengestellt werden.
Unter der Voraussetzung, dass die o.a. Mängel nachgearbeitet und in die Planunterlagen eingearbeitet werden, stimmen wir der Maßnahme und der Durchführung einer einfachen Plangenehmigung zu.
Für Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
für den BUND KG Mülheim an der Ruhr
Dr. Peter Keil
Verteiler:
Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr
Landschaftsbeirat
befreundete Naturschutzverbände
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