BUND§29
Die
unendliche Geschichte oder "Warum
kann die Stadt für den Bebauungsplan H 11 - Alte Stadtgärtnerei kein
ordnungsgemäßes Verfahren durchführen?"
Um was geht es?
Die Stadt möchte gerne ihre leere Kasse kräftig auffüllen und betreibt seit
Jahren ein Bebauungsplanverfahren, um die Fläche der ehemaligen Stadtgärtnerei
an der Mendener Straße zu versilbern. In den uns vorliegenden Planunterlagen
wird behauptet, diese Bebauung sei nur über die Mendener Straße an den
Straßenverkehr anzubinden. Ein Anschluß an die B1 Untere Saarlandstraße sei
nicht möglich. (Beim B-Plan Markscheider Hof und am Lohbecker Berg geht das jedoch problemlos).
Folge: Ein Bach soll verrohrt werden. Soweit so schlecht! Die Anfragen und
Forderungen des BUND werden ignoriert und im Verfahren wird weiter gewurstelt.
Wir sagen: ohne uns!
Lesen sie auch den Schluß!
An den Oberbürgermeister
Herr Dr. Baganz
Stadt Mülheim an der Ruhr
Postfach 10 19 53
45466 Mülheim an der Ruhr
Essen, 11.05.2001
Verrohrung eines teilweise wasserführenden Bachlaufes im Bereich der ehem. Stadtgärtnerei
hier: Die im Schreiben vom 25.04.2001 von Ihnen erwartet erneute Stellungnahme
Ihr Zeichen 70.4-42.13
Unser Zeichen MH 22-12.99 WA /04.01(Landesbüro der Naturschutzverbände)
Sehr geehrter Herr Dr. Baganz,
die BUND Kreisgruppe Mülheim an der Ruhr lehnt nach wie vor die Verrohrung des Bachlaufes grundsätzlich ab und fordert die Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens nach WHG § 31 mit erforderlicher Umweltverträglichkeitsstudie inkl. eines Landschaftspflegerischen Begleitplanes.
Trotz unserer mehrfachen Aufforderung, die fachliche und verkehrstechnische Notwendigkeit der Verrohrung zu begründen, liegt uns bis heute keine Antwort vor. Selbst in Ihrem Schreiben vom 25.04.2001 werden diesbezüglich keinerlei Aussagen getroffen.
Die Verrohrung eines Bachlaufes in diesem Ausmaß führt zu irreversiblen Schäden innerhalb des Gewässerabschnittes und des Naturhaushaltes dieses Bereiches. Das widerspricht in groben Zügen allen landesweit bestehenden Programmen zum Gewässer- und Auenschutz und wird daher von der BUND KG Mülheim an der Ruhr grundsätzlich abgelehnt.
Zum Schreiben vom 25.04.2001:
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Aus dem Schreiben wird nicht ersichtlich um was für einen "Wasserrechtliches Verfahren" es sich handeln soll – einer einfachen Plangenehmigung stimmen wir nicht zu. |
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Dem Schreiben sind keinerlei Kartierungsergebnisse (Biotoptypenkartierung, biologischen Daten), hydrologische, hydrobiologische Daten des überplanten Baches, Eingriffsbeschreibungen (Auswirkungen auf den Naturhaushalt), Eingriffs- Ausgleichsbilanzierungen beigefügt. | |
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Die Darstellung der Ersatzmaßnahme ist zu unpräzise, als daß wir sie in diesem Zusammenhang bewerten könnten. |
In diesem Zusammenhang möchten wir Sie noch einmal auf die Missachtung unserer Stellungnahme vom 22.12.1999 im Rahmen der Bewertung bei der frühzeitigen Bürgerbeteiligung (Drucksache V 00/0847-01, Seite 36-37 sowie Drucksache V 00/0929-01 Seiten 10 -11) hinweisen, die im Gegensatz der üblichen Verfahrensweise den politischen Gremien zur Vorbereitung der Beschlüsse daher offensichtlich nicht bekannt war. Dies werten wir als groben Verfahrensfehler.
Zudem wurden mit Ihren Schreiben vom 3.01.2001 und 25.04.01 an das Landesbüro der Naturschutzverbände - mit dem Fehlen der Umweltverträglichkeitsuntersuchung und des Landschaftspflegerischen Begleitplanes - nur unzureichende, nicht prüffähige Unterlagen zur Verfügung gestellt.
Wir haben zu diesem Sachverhalt den Landschaftsbeirat der Unteren Landschaftsbehörde bei der Stadt Mülheim an der Ruhr aufgefordert, sich in einer der nächsten Sitzungen mit dieser Problematik auseinander zusetzen und einen Beschluss zu fassen.
Wir fordern Verwaltung und Politik auf, die gesamte Planung im Bereich der ehemaligen Stadtgärtnerei im Sinne des Freiflächenschutzes zu überdenken und von einer weiteren baulichen Verdichtung abzusehen.
Für Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
für den BUND KG Mülheim an der Ruhr
Dr. Peter Keil
Verteiler:
Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr
Landsbüro der Naturschutzverbände NRW
Fraktionen im Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr
Landschaftsbeirat
Bezirksregierung Düsseldorf
befreundete Naturschutzverbände
Anhang:
Liste der typischen Pflanzen am Bach der Alten Stadtgärtnerei (! = für diesen Bachlauf typische Art). Diese Liste belegt, daß es sich nicht um irgendeine beliebige "Rinne" handelt, wie es die Planer gerne hätten!
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Nr. |
Fundort in Mülheim an der Ruhr, namenloser Bach unterhalb der Alten Stadtgärtnerei, Mendener Straße, AK Botanik (4/2001) |
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1872 |
Aegopodium podagraria ! |
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1871 |
Aesculus hippocanastanum L. |
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1890 |
Arrhenatherum elatius ! |
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1876 |
Cardamine hirsuta ! |
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1885 |
Cirsium arvense |
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1870 |
Crataegus monogyna agg. |
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1875 |
Dactylis glomerata L. ! |
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1886 |
Festuca arundinacea s.l. ! |
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1892 |
Festuca rubra agg. ! |
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1883 |
Glechoma hederacea ! |
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1889 |
Glyceria fluitans agg. ! |
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1884 |
Hedera helix |
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1888 |
Heracleum sphondylium ! |
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1873 |
Ilex aquifolium L. |
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1877 |
Poa annua L. |
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1879 |
Prunus avium |
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1881 |
Ranunculus ficaria (Ficaria verna) ! |
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1882 |
Ranunculus repens ! |
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1874 |
Rubus armeniacus Focke |
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1891 |
Rumex obtusifolius |
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1869 |
Salix caprea ! |
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1887 |
Stachys sylvatica L. ! |
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1880 |
Taraxacum officinale agg. |
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1878 |
Urtica dioica ! |
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Die auf unsere Eingabe erforderlich gewordene UVP ergab: die Bebauung ist auch ohne Verrohrung des Grabens machbar. Wenn wir nicht insistiert hätten, Mülheim wäre eine Gewässer ärmer. Kein anderer im Verfahren hatte diesem Bächlein ein Chance eingeräumt, geschweige denn sich für eine ordnungsgemäßen Planung eingesetzt. Ein wenig stolz sind wir schon. Die neuen Gutachter haben unsere Kartierungsdaten (siehe Tabelle) sauber übernommen.
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