BUND§29

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An den Oberbürgermeister

Herr Dr. Baganz

Stadt Mülheim an der Ruhr

Postfach 10 19 53

45466 Mülheim an der Ruhr

Essen, 09.01.2001

 

 

 

14. Änderung des Landschaftsplanes für den Bereich "Mendener Str./ Untere Saarlandstr.

Ihr Zeichen 70.2

Unser Zeichen MH 29-12.80 LP (Landesbüro der Naturschutzverbände)

in Verbindung mit:

              

                

Bebauungsplan H 11, Mendener Str.

Verrohrung eines teilweise wasserführenden Bachlaufes im Bereich der ehem. Stadtgärtnerei

Ihr Zeichen 70.4-42.13

Unser Zeichen MH 22-12.99 WA (Landesbüro der Naturschutzverbände)

 

Sehr geehrter Herr Dr. Baganz,

die BUND Kreisgruppe Mülheim an der Ruhr lehnt die geplante Bebauung und die damit verbundene Verrohrung des Bachlaufes grundsätzlich ab und fordert im Falle der Weiterführung des Verfahrens die Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens (nach WHG 31) mit erforderlicher Umweltverträglichkeitsstudie. Entsprechend wird auch die 14. Änderung des Landschaftsplanes abgelehnt.

In diesem Zusammenhang möchten wir Sie auf die Mißachtung unserer Stellungnahme vom 22.12.1999 im Rahmen der Bewertung bei der frühzeitigen Bürgerbeteiligung (Drucksache V 00/0847-01, Seite 36-37 sowie Drucksache V 00/0929-01 Seiten 10 -11) hinweisen, die im Gegensatz der üblichen Verfahrensweise den politischen Gremien zur Vorbereitung der Beschlüsse daher offensichtlich nicht bekannt war. Dies werten wir als groben Verfahrensfehler.

Zudem wurden mit Ihrem Schreiben vom 3. Jan. 2001 an das Landesbüro der Naturschutzverbände - mit dem Fehlen des Landschaftspflegerischen Begleitplanes - nur unzureichende, nicht prüffähige Unterlagen zur Verfügung gestellt.

Die nach wie vor favorisierte Erschließung des Plangebietes über die Mendener Str., die zwangsweise zur Verrohrung des Fließgewässers führt, interpretieren wir als groben Verstoß gegen die gesetzlich geforderte ausgewogene Würdigung von Alternativen (vgl.§ 4 Abs. 4 LG NW). Die Behauptung eine Anbindung über die B 1 (die alte, noch bestehende Einfahrt zur ehem. Stadtgärtnerei) sei verkehrstechnisch nicht machbar, halten wir für nicht ausreichend begründet und daher für nicht nachvollziehbar.

Wir fordern daher Verwaltung und Politik auf, die gesamte Planung im Bereich der ehemaligen Stadtgärtnerei im Sinne des Freiflächenschutzes zu überdenken und von einer weiteren baulichen Verdichtung abzusehen.

Für Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

für den BUND KG Mülheim an der Ruhr

 

Dr. Peter Keil

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