BUND§29
Wasserrechtliche Genehmigung nach § 31 WHG für die Entschlammung und naturnahe Umgestaltung des mittleren Horbachteiches
Aktenzeichen 70.4-43.15
Sehr geehrter Herr Landers,
die BUND Kreisgruppe Mülheim stimmt der o.a. Maßnahme grundsätzlich zu. Zur vorliegenden Planung haben wir jedoch folgende Anmerkungen und Anregungen:
| Der Horbach sollte an dem umgestalteten Teich vorbei geführt werden, damit ein Gewässerkontinuum erreicht wird. Für die notwendige Wasserversorgung des Teiches reicht sicherlich ein Nebenanschluss. |
| Von einem Einbringen von Wasserpflanzen (Schwimm- und Tauchblattvegetation) ist grundsätzlich abzusehen (Gefahr einer Florenverfälschung). Wir schlagen vor lediglich im Uferbereich Rohr-Glanzgras (Phalaris arundinacea) einzusäen. |
Für Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
für den BUND
KG Mülheim
Dr. Peter Keil
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© BUND Mülheim an der Ruhr