BUND§29

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Wasserrechtliche Genehmigung nach § 31 WHG für die Entschlammung und naturnahe Umgestaltung des mittleren Horbachteiches

Aktenzeichen 70.4-43.15

Sehr geehrter Herr Landers,

die BUND Kreisgruppe Mülheim stimmt der o.a. Maßnahme grundsätzlich zu. Zur vorliegenden Planung haben wir jedoch folgende Anmerkungen und Anregungen:

Der Horbach sollte an dem umgestalteten Teich vorbei geführt werden, damit ein Gewässerkontinuum erreicht wird. Für die notwendige Wasserversorgung des Teiches reicht sicherlich ein Nebenanschluss.
Von einem Einbringen von Wasserpflanzen (Schwimm- und Tauchblattvegetation) ist grundsätzlich abzusehen (Gefahr einer Florenverfälschung). Wir schlagen vor lediglich im Uferbereich Rohr-Glanzgras (Phalaris arundinacea) einzusäen.

Für Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

für den BUND
KG Mülheim
Dr. Peter Keil

 

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© BUND Mülheim an der Ruhr