BUND§29
26.01.2000
Bebauungsplan "Am Führring / Ruhrorter Straße N 7"
Sehr geehrter Herr Dr. Baganz, sehr geehrte Damen und Herren,
leider können wir uns erst jetzt zum o.a. Verfahren äußern, da wir erst in dieser Woche den Landschaftspflegerischen Begleitplan bekommen haben.
Der BUND KG Mülheim an der Ruhr lehnt aufgrund der vorgelegten Unterlagen die Bebauung ab.
Der Landschaftspflegerische Begleitplan (Planungsgruppe Rein 9/1999) weist eine Reihe von fachlichen Fehlern auf, die sich durch das gesamte Gutachten - über die Bestandserfassung und Bewertung bis hin zu den Vorschlägen der Kompensationsmaßnahmen - ziehen. Eine Bestandserfassung, die wie vom Gutachter erst im September durchgeführt wurde, scheint grundsätzlich problematisch. Überaus interessant ist jedoch die Aussage des Gutachters, es befinden sich keine Arten der Roten Liste NW auf der Fläche, wo er (auf Seite 11) selber mit Veronica spicata eine in NRW als verschollen (RL 0 !) eingestufte Pflanzenart aufführt. Die im Gutachten genannte Valeriana sambucifolia kommt im Rheinland nicht vor. Ebenso interessant erscheinen die Aussagen des Gutachters zur potentiell natürlichen Vegetation des Untersuchungsgebietes, auf deren Grundlage die Zielsetzung der Kompensationsmaßnahmen erarbeitet wird und die Auswahl an Gehölzen erfolgen soll, die er nach Burrichter (1973) ableitet (s. Literaturverzeichnis im Gutachten), Burrichter sich aber überhaupt nicht zum westlichen Teil von Mülheim an der Ruhr äußert.
Das vom Gutachter ausgewählte Bewertungsverfahren eignet sich für diese Fläche nicht.
Solche fachlichen Mängel ziehen sich weiter über die Bestandsbewertung, Ermittlung der Kompensationsgröße bis hin zu den Vorschlägen der Kompensationsmaßnahmen.
So zeigt weder der Vorschlag für geeignete Gehölze (S. 21) noch der Vorschlag als Kompensationsmaßnahme (!) "Müll zu entfernen" (S. 23) die erforderliche, fachliche Kompetenz des Gutachters.
Da das vorliegende Gutachten aufgrund seiner mangelhaften fachlichen Qualität nicht als Planungsgrundlage geeignet ist, raten wir den Mitgliedern des Planungsausschusses und des Rates der Stadt, die abschließende Beratung sowie die Beschlussfassung solange zurück zu stellen, bis Ihnen prüffähige Unterlagen vorliegen.
Für Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
für den BUND KG Mülheim
Dr. Peter Keil
Anmerkung April 2003: Einen Versuch des Gutachterbüros, unsere Stellungsnahme aus dem Internet entfernen zu lassen hat die Kreisgruppe einstimmig als Einschüchterungsversuch und als nicht hinzunehmende Einschränkung des Rechtsguts der freien Meinungsäußerung abgelehnt, deshalb hier wieder Klartext.
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© BUND Mülheim an der Ruhr