BUND§29
22.12.1999
Verrohrung eines teilweise wasserführenden Bachlaufes im Bereich der ehem. Stadtgärtnerei
Ihr Zeichen 70.4-42.13
Unser Zeichen MH 22-12.99 WA (Landesbüro der Naturschutzverbände)
Sehr geehrter Herr Dr. Baganz,
die BUND Kreisgruppe Mülheim an der Ruhr lehnt die Verrohrung des Bachlaufes grundsätzlich ab und fordert im Falle der Weiterführung des Verfahrens die Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens mit erforderlicher Umweltverträglichkeitsstudie inkl. eines Landschaftspflegerischen Begleitplanes.
Die von Ihnen beabsichtigte Verrohrung widerspricht in groben Zügen allen landesweit bestehenden Programmen zum Gewässer- und Auenschutz und ist daher als nicht zeitgemäße Planung grundsätzlich abzulehnen.
An diesem Beispiel zeigt sich sehr deutlich, wie in Mülheim an der Ruhr in den vergangen Jahren durch ungenügend durchdachte Stadtplanung in fataler Weise Sachzwänge geschaffen wurden, die heute nur - aus ökologischer Sicht betrachtet - durch weitere Fehlentwicklungen behoben werden können.
Dass - stadtplanerisch betrachtet - ein Fließgewässer einer Erschließungsstraße weichen muss, kann nicht einer ökologisch orientierten, nachhaltigen Stadtentwicklung entsprechen, so wie sie im FNP-Entwurf propagiert wird.
Wir fordern daher Verwaltung und Politik auf, die gesamte Planung im Bereich der ehemaligen Stadtgärtnerei im Sinne des Freiflächenschutzes zu überdenken und von einer weiteren baulichen Verdichtung abzusehen.
Für Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
für den BUND
KG Mülheim an der Ruhr
Dr. Peter Keil
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