BUND§29
12.11.1999
Sanierung des Kahlenberghanges - Verkehrsführung auf der Mendener Straße
Sehr geehrter Herr Dr. Bornemann,
bezugnehmend auf unser Gespräch am 11.11.1999 komme ich gerne Ihrem Wunsch nach, Ihnen unsere Meinung zur anstehenden Sanierung des Kahlenberghanges und der Verkehrsführung auf der Mendener Str. schriftlich zukommen zu lassen.
Der Kahlenberghang bildet geowissenschaftlich betrachtet einen der nordwestlichsten Felsstandorte in Mitteleuropa. Die Schichten des Oberkarbons tauchen etwa im Bereich der Innenstadt von Mülheim ab und markieren - deutlich in der Landschaft wahrnehmbar - den landschaftlichen Wechsel vom Mittelgebirge zum norddeutschen Flachland, dem Niederrheinischen Tiefland und der Westfälischen Bucht. Mit dem Ausläufer des Mittelgebirges erreichen auch einige Tier- und Pflanzenarten ihre natürliche Arealgrenze auf Mülheimer Stadtgebiet und einige sogar exakt im Bereich des Kahlenberghanges (z.B. die Weiße Hainsimse - Luzula luzuloides). Zudem befindet sich an dem exponierten Felsstandort eine angepasste Flora und Fauna, die die hohe ökologische Bedeutung des Kahlenberghanges unterstreicht.
Entsprechend werden Teile des Hanges von der Landesanstalt für Ökologie (LÖBF) als landesweit geschütztes Biotop, sogenanntes §62-Biotop (Landschaftsgesetz NW) geführt (siehe Ökologischer Fachbeitrag zum Landschaftsplan 1994) und von der Stadt Mülheim und dem KVR im Entwurf zum neu aufzustellenden Landschaftsplan (1998) als "Geschützter Landschaftsbestandteil" (rechtlich einem Naturschutzgebiet quasi gleichgestellt) dargestellt.
Daher kommt der Stadt Mülheim eine besondere Verantwortung für ein solch bedeutendes Biotop im Stadtgebiet zu.
Die Sicherung des Hanges mit einem Drahtnetz führt jedoch zwangsweise zu einer Zerstörung des ökologisch hochwertigen und landesweit geschützten Biotoptyps und führt des weiteren zu einer nachhaltigen Beeinträchtigung des Felsstandortes.
Dessen bewusst, entscheidet sich die Stadt Mülheim trotzdem nicht für den Erhalt der aktuellen Situation. Dabei wäre mit der Sperrung der Mendener Str. für den Kfz-Verkehr, bzw. der Sperrung einer Fahrspur und der Sicherung der verbleibenden Fahrbahn durch eine kleine Mauer und Grube eine einfache Lösung des Problems "Verkehrssicherheitspflicht" möglich gewesen.
Unser Unverständnis über diese für den Natur- und Artenschutz fatale Entscheidung hat der BUND bereits in einigen Sitzungen des Landschaftsbeirates (beratendes Gremium der Unteren Landschaftsbehörde der Stadt Mülheim) sowie in Gesprächen mit Vertretern der Verwaltung und Vertretern unterschiedlicher politischer Parteien zum Ausdruck gebracht.
Der BUND unterstützt die Forderung Ihrer Bürgerinitiative zukünftig wenigstens die Mendener Str. als Einbahnstraße zu führen, um einen für diesen Abschnitt dringend erforderlichen Fuß-/Radweg zu realisieren sowie das Verkehrsaufkommen für diesen ökologisch hochwertigen und für die erholungssuchende Bevölkerung wichtigen Raum zu reduzieren.
Mit freundlichen Grüßen
für den BUND
Dr. Peter Keil
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