BUND§29
30.09.1999
Sanierung des Ruhrdeiches im Verbandsgebiet des Deichverbandes Saarn
Sehr geehrte Damen und Herren,
die BUND Kreisgruppe Mülheim an der Ruhr lehnt die, für das o.a. Verfahren nach WHG § 31 geplante, Plangenehmigung ab und fordert die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens.
Begründung
Eine "anstehende" Deichsanierung wird in Mülheim bereits seit vielen Jahren diskutiert. Dabei wurde und wird vom BUND die Notwendigkeit eines funktionsfähigen Deiches für den Auenabschnitt zwischen MH-Saarn und MH-Mintard angezweifelt. Schon seit vielen Jahren werden in Gesprächen mit der Unteren Landschaftsbehörde Mülheim und mit der StUA Duisburg verschiedene Varianten diskutiert, von denen eine uns aus ökologischen Gründen die vernünftigste zu seien scheint.
Nämlich den Deich an verschieden Stellen zu "perforieren" und für die wenigen Gebäude – die im übrigen bereits vor dem Deichbau in den 30ig Jahren in der Aue standen – einen Objektschutz einzurichten. Mit dem Öffnen des Deiches ergeben sich weitreichende Verbesserungen in der ökologischen Situation der Aue, die im Sinne des Auenkonzeptes "Untere Ruhr" der StUA (1997) und des neu aufzustellenden Landschaftsplanes in Mülheim zu bewerten sind. Zudem wird dies die dringend erforderlichen Retentionsräume für den Hochwasserschutz an der unteren Ruhr schaffen.
Eine Plangenehmigung würde dagegen die möglichen anderen Varianten nicht prüfen, sondern lediglich für die Planung, im Rahmen eines Landschaftspflegerischen Begleitplanes, den Eingriff quantifizieren und ggf. ausgleichen lassen.
Dieses vereinfachte Verfahren entspräche ebenso nicht den Erkenntnissen hinsichtlich der in den letzten Jahren geführten Diskussion über Hochwasserschutz und der Neubewertung von Flußauen in NRW.
Auch vor dem Hintergrund, dass derzeit wohl keine "Gefahr in Verzug" ist, sollten durch ein einfaches Plangenehmigungsverfahren keine "Fakten" geschaffen werden, die eine endgültige Entscheidung über die Funktion des Deiches wieder viele Jahre aufschieben würde.
Um für die ökologische Situation der Saarn-Mintarder Ruhraue das Beste zu erreichen, muss daher nach WHG § 31 ein ordentliches Planfeststellungsverfahren eingeleitet werden, dem eine UVP anhänglich ist. Innerhalb der UVP sind dann alle sinnvollen Varianten zu bewerten, auch die Null-Variante und die oben vorgeschlagene Variante.
Ich kann Ihnen bereits jetzt die Teilnahme am Scoping-Termin zusagen.
Für Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
für den BUND KG Mülheim
Dr. Peter Keil
Anmerkung der Redaktion:
Beim Scoping-Termin wurde vom StUA die Null-Variante sehr stark als mögliche Lösung betont. Die Sanierungs-Kosten nicht unter 600.000 DM sind beim knappen Haushalt der Stadt ein interessanter Sparposten, man muss nur wollen, Hochwasserschutz und Geldsparen!
Stand: Februar 2000
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