BUND§29
06.09.1999
Constanze Schäfer
Harald Strippel
Kurze Notiz zum Amphibienvorkommen im Bereich des E 17 (v)
Am Samstag, den 4.9.1999 konnten auf dem Grundstück der Fam. Lehmann in der Wrangelstr. folgende Amphibienarten festgestellt werden:
Erläuterungen:
Die Kreuzkröte zählt bundes- (Blab et al. 1994) und landesweit sowie regional in der westfälischen Bucht (Feldmann & Geiger 1986) zu den "gefährdeten" Amphibienarten. (Kat. 3)
Der Feuersalamander wird in der derzeit gültigen Roten Liste NRW (Feldmann & Geiger 1986) in der westfälischen Bucht als "potentiell gefährdet" eingestuft. Das Vorkommen im Bereich der Wangelstraße kann als Randvorkommen an der lokalen Verbreitungsgrenze im mittleren Ruhrgebiet gewertet werden.
In der in Vorbereitung befindlichen Neuauflage der Roten Liste NRW werden alle drei Arten für den Ballungsraum Ruhrgebiet als gefährdet (Kat. 3) eingestuft (Schlüpmann et al. in Vorb.).
Gruß
Dr. Peter Keil
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