BUND§29
04.08.1999
An den Oberstadtdirektor
Stadt Mülheim an der Ruhr
208. Teiländerung des Flächennutzungsplanes "Autobahnanschluss Rhein-Ruhr-Zentrum"
Hiermit erhebt die BUND KG Mülheim Einspruch gegenüber der von Ihnen geplanten 208. Teiländerung des Flächennutzungsplanes.
Nach unserer Ansicht handelt es sich bei diesem Vorhaben um ein Verfahren, das nach § 17 des Bundesfernstraßengesetz planfestgestellt werden muss. Dabei hat gleichzeitig nach § 3 des UVPG "beim Bau oder Änderung von Bundesfernstraßen (Anlage, Absatz 8)" eine Umweltverträglichkeitsprüfung zu erfolgen.
Eine einfache Genehmigung im Rahmen einer Flächennutzungsplan-Teiländerung ist aufgrund vielfältiger öffentlicher und privater Belange rechtlich, unserer Meinung nach, nicht zulässig. Wir fordern Sie daher auf, die Einleitung eines Planfeststellungsverfahren anzuordnen. Für Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
für den BUND KG Mülheim
Dr. Peter Keil
Verteiler
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RP Düsseldorf
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